Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
- Zwei Referenzen für die Erstellung einer UVS
- Zwei Referenzen für die Erstellung eines FB WRRL im Rahmen der Planfeststellung
- Zwei Referenzen für die Erstellung eines FB Artenschutz auf Vorplanungsebene
Alle Referenzen sind nur gültig, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich um UVP-pflichtige Straßenneubauvorhaben einer Autobahn-, Bundes- oder Landesstraße,
- Es liegt jeweils ein Entwurfsstadium vor, das durch den Vorhabenträger geprüft wurde,
- In der UVS wurde ein Variantenvergleich durchgeführt.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung oder vergleichbar und
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens durchschnittlich fünf Mitarbeitende und eine Führungskraft beschäftigen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS Office ab Version 2016 oder höher, CAD-Software und / oder GIS-Software mit der Fähigkeit der Verarbeitung und Erstellung von Standard-Austauschformaten für Umweltdaten (z.B. shape-Dateien), OKSTRA-Schlüssel
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen