Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten;
d) Angabe des Lieferkettenmanagment- und - überwachungssystems, das dem
Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des
Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des
Unternehmers, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden;
f) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während
der Auftragsausführung anwenden kann;
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
h) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte
und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind gleichzeitig mit der Bekanntmachung in
elektronischer Form veröffentlicht worden und können unmittelbar eingesehen
werden.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot ausgefüllt
einzureichen:
-HVA B-StB-Angebotsschreiben,
-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen,
-HVA BStB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
-HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden ist)
-Angebots-LV im Format DA 84 GAEB 90 und in pdf;
-EFB Preis-Formblätter 1 oder 2, bei Selbstfertigung müssen die inhaltlichen
Vorgaben vollständig übernommen werden;
-ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis und Bietereintragungen Teilfreie Textergänzung für Stoffpreisgleitung
-die Erklärungen gem. Landesvergabegesetz (LVG LSA): die Erklärungen zur
Tariftreue und Entgeltgleichheit, Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle digital auf die Plattform e-Vergabe hochzuladen und zu übergeben:
-Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; -Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer
-Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung
auffälliger Einheitspreise
-Urkalkulation, dies gilt auch für die Leistungen der anderen Unternehmen (Nachunternehmerleistungen). Die Urkalkulation ist auf Verlangen der Vergabestelle im Zuge der Angebotsprüfung digital auf die Plattform e-Vergabe hochzuladen und zu übergeben.
-Grobablaufplan
-Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. Merkblatt MVAS 99 und gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen(ZTV-SA 07)",
-Nachweis der Qualifikation der Unternehmen hinsichtlich personeller und technischer Ausstattung gem. den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen(ZTV M 13)