Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 - Teilprojekt 1:
g.1) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 50 Punkte;
-- weniger als 5 Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 0 Punkte.
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Zeichner und technischen Hilfskräfte (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Zeichner und technische Hilfskräfte = 50 Punkte;
-- weniger als 5 Zeichner und technische Hilfskräfte = 0 Punkte
h.1) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind drei Referenzprojekte im Straßenentwurf mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer Standards erbracht wurden.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 1 - 3:
- Bauphasenkonzepte wurden geplant für:
-- alle 3 Referenzprojekte = 100 Punkte; ODER
-- 2 der Referenzprojekte = 75 Punkte; ODER
-- 1 der Referenzprojekte = 50 Punkte.
- Umgestaltung und Anpassung von teilplanfreien Knotenpunkten = 100 Punkte.
- Planungsaufgabe mit Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit bei der Vorstellung schwieriger und konfliktreicher Planungen = 75 Punkte.
- Schwierigkeitsgrad der Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) war:
-- hoch (ab Honorarzone IV) = 75 Punkte; ODER
-- durchschnittlich (Honorarzone III) = 50 Punkte; ODER
-- niedrig (Honorarzone II) = 25 Punkte.
- Zusätzliche Berücksichtigung von Erweiterung/Neubau PWC-Anlagen = 25 Punkte.
- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 25 Punkte.
- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. FFH, WSG, Gewässer, Hochwasser etc.) = 25 Punkte.
Bonuspunkte (werden maximal für ein Referenzprojekt gewertet):
- Referenz betrifft Verkehrsanlagen im Rahmen von Planungen der DB Netz AG mit:
-- z. B. Anschlussstellen oder Streckenplanung = 50 Punkte; ODER
-- einfache Kreuzungsmaßnahmen (z. B. Bahnübergang, Brückenbauwerke) = 25 Punkte.
- Darstellung vorhandener Konfliktpotenziale in gesonderten Konfliktplänen = 50 Punkte.
- Erstellung des Straßenkörpers in 3D = 50 Punkte.
Los 2 - Teilprojekt 2:
g.2) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 60 Punkte;
-- weniger als 5 Fachingenieure (Straßenplanung, Entwässerungsplanung) = 0 Punkte.
- Erklärung über die Durchschnittliche Zahl der angestellten Zeichner und technischen Hilfskräfte (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Zeichner und technische Hilfskräfte = 60 Punkte;
-- weniger als 5 Zeichner und technische Hilfskräfte = 0 Punkte
h.2) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind drei Referenzprojekte im Straßenentwurf mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer Standards erbracht wurden.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 1 - 3:
- Bauphasenkonzepte wurden geplant für:
-- alle 3 Referenzprojekte = 100 Punkte; ODER
-- 2 der Referenzprojekte = 75 Punkte; ODER
-- 1 der Referenzprojekte = 50 Punkte.
- Umgestaltung und Anpassung von teilplanfreien Knotenpunkten = 100 Punkte.
- Umgestaltung und Anpassung von planfreien Knotenpunkten = 50 Punkte.
- Planungsaufgabe mit Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit bei der Vorstellung schwieriger und konfliktreicher Planungen = 75 Punkte.
- Schwierigkeitsgrad der Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) war:
-- hoch (ab Honorarzone IV) = 75 Punkte; ODER
-- durchschnittlich (Honorarzone III) = 50 Punkte; ODER
-- niedrig (Honorarzone II) = 25 Punkte.
- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 25 Punkte.
- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. FFH, WSG, Gewässer, Hochwasser etc.) = 25 Punkte.
Bonuspunkte (werden maximal für ein Referenzprojekt gewertet):
- Referenz betrifft Verkehrsanlagen im Rahmen von Planungen der DB Netz AG mit:
-- z. B. Anschlussstellen oder Streckenplanung = 50 Punkte; ODER
-- einfache Kreuzungsmaßnahmen (z. B. Bahnübergang, Brückenbauwerke) = 25 Punkte.
- Darstellung vorhandener Konfliktpotenziale in gesonderten Konfliktplänen = 50 Punkte.
- Erstellung des Straßenkörpers in 3D = 50 Punkte.