Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Zwei Mitarbeiter sind zu benennen, die später am Projekt arbeiten. Für diese sind folgende Mindestanforderung erforderlich: Mindestens Bachelorabschluss in der Fachrichtung Medien-/Politikwissenschaften (oder vergleichbar) sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der kommunikativen Begleitung von großen Infrastrukturprojekten.
Für die genannten Personen ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren mit folgenden Kriterien vorzulegen (Eintrag Referenzliste B 01):
- Kommunikative Begleitung eines vergleichbaren Neu-/Um-/Ausbaus einer Fernstraße
- bei den begleiteten Projekten muss die geplante Streckenlänge mindestens 3 km lang gewesen sein oder es sich um einen großen Knotenpunkt (Autobahnkreuz/ Autobahndreieck) gehandelt haben.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss die folgende Leistung erbracht haben:
Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren mit folgenden Kriterien ist vorzulegen:
- Kommunikative Begleitung eines vergleichbaren Neu-/Um-/Ausbaus einer Fernstraße
- bei den begleiteten Projekten muss die geplante Streckenlänge mindestens 3 km lang gewesen sein oder es sich um einen großen Knotenpunkt (Autobahnkreuz/ Autobahndreieck) gehandelt haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Führungskraft als Projektleitung mit mindestens fünf Jahren Erfahrung in der Bearbeitung von Kommunikativen Begleitungen von großen Infrastrukturprojekten.
Für die Führungskraft ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Kriterien vorzulegen:
- Kommunikative Begleitung eines vergleichbaren Neu-/Um-/Ausbaus einer Fernstraße
- bei den begleiteten Projekten muss die geplante Streckenlänge mindestens 3 km lang gewesen sein oder es sich um einen großen Knotenpunkt (Autobahnkreuz/ Autobahndreieck) gehandelt haben.
- Referenzprojekt mit mindestens 100 Mio. EUR Bauvolumen
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
8 Mitarbeiter mit mindestens entsprechendem Bachelor-Abschluss in Medien- oder Politikwissenschaften (oder vergleichbar) durchschnittlich beschäftigt haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Microsoft Office Programmpaket auf aktuellem Stand
- Webex-Videokonferenzsoftware (Webex by Cicso) zur unkomplizierten Teleabstimmung
- Datentransfersystem mit hohem Datenschutzstandard
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen (bitte kurze Beschreibung beifügen).
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.