Die Bundesautobahn A4 ist eine europäische Hauptachse, die von Aachen über Olpe bis nach Dresden führt und für die Region um Köln von besonderer Bedeutung ist. Der Ausbauabschnitt vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln. Das Projekt ist Bestandteil des Bedarfsplans (Beschluss vom 02.12.2016). Für den 8-streifigen Ausbau der A 4 ist ein Vollausbau zwischen dem AK Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg vorgesehen, da der heutige 6-streifige Querschnitt, mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung nicht geeignet ist, das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen. Die Strecke ist in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen. Der auszubauende Abschnitt beginnt westlich am Autobahnkreuz Köln-Süd, überquert in östliche Richtung den Rhein im Zuge der "Rodenkirchener Rheinbrücke" und endet im weiteren Verlauf am Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung mitberücksichtigt. Zudem ist neben der Erweiterung der Hauptfahrbahn auch der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Gremberg, im Zuge einer Projekterweiterung, Bestandteil dieses Ausbauvorhabens an der A4. Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Da die Rodenkirchener Brücke nicht zukunftsfähig ist, muss diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Vorplanung wurden hierfür diverse Varianten untersucht, z.B. die eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle, sowie Tunnel- und Brückenvarianten nördlich/ südlich der Bestandslage. Ende 2022 soll eine Vorzugsvariante für den 8-streifigen Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Die Vorplanung und die damit einhergehende Variantenfindung zum AK Köln-Gremberg wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen. Somit werden beide Teilvorhaben zunächst zeitversetzt bearbeitet. (Entwurfsplanung des 8-str.- Ausbaus und Vorplanung + Entwurfsplanung Ausbau AK Köln-Gremberg ab 2023).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 25_A-07717-00_45-22-5064
Kurze Beschreibung:
Die Bundesautobahn A4 ist eine europäische Hauptachse, die von Aachen über Olpe bis nach Dresden führt und für die Region um Köln von besonderer Bedeutung ist. Der Ausbauabschnitt vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln.
Das Projekt ist Bestandteil des Bedarfsplans (Beschluss vom 02.12.2016). Für den 8-streifigen Ausbau der A 4 ist ein Vollausbau zwischen dem AK Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg vorgesehen, da der heutige 6-streifige Querschnitt, mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung nicht geeignet ist, das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen. Die Strecke ist in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen.
Der auszubauende Abschnitt beginnt westlich am Autobahnkreuz Köln-Süd, überquert in östliche Richtung den Rhein im Zuge der "Rodenkirchener Rheinbrücke" und endet im weiteren Verlauf am Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung mitberücksichtigt.
Zudem ist neben der Erweiterung der Hauptfahrbahn auch der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Gremberg, im Zuge einer Projekterweiterung, Bestandteil dieses Ausbauvorhabens an der A4.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Da die Rodenkirchener Brücke nicht zukunftsfähig ist, muss diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Vorplanung wurden hierfür diverse Varianten untersucht, z.B. die eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle, sowie Tunnel- und Brückenvarianten nördlich/ südlich der Bestandslage. Ende 2022 soll eine Vorzugsvariante für den 8-streifigen Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Die Vorplanung und die damit einhergehende Variantenfindung zum AK Köln-Gremberg wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen. Somit werden beide Teilvorhaben zunächst zeitversetzt bearbeitet. (Entwurfsplanung des 8-str.- Ausbaus und Vorplanung + Entwurfsplanung Ausbau AK Köln-Gremberg ab 2023).
Die Bundesautobahn A4 ist eine europäische Hauptachse, die von Aachen über Olpe bis nach Dresden führt und für die Region um Köln von besonderer Bedeutung ist. Der Ausbauabschnitt vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln.
Das Projekt ist Bestandteil des Bedarfsplans (Beschluss vom 02.12.2016). Für den 8-streifigen Ausbau der A 4 ist ein Vollausbau zwischen dem AK Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg vorgesehen, da der heutige 6-streifige Querschnitt, mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung nicht geeignet ist, das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen. Die Strecke ist in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen.
Der auszubauende Abschnitt beginnt westlich am Autobahnkreuz Köln-Süd, überquert in östliche Richtung den Rhein im Zuge der "Rodenkirchener Rheinbrücke" und endet im weiteren Verlauf am Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung mitberücksichtigt.
Zudem ist neben der Erweiterung der Hauptfahrbahn auch der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Gremberg, im Zuge einer Projekterweiterung, Bestandteil dieses Ausbauvorhabens an der A4.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Da die Rodenkirchener Brücke nicht zukunftsfähig ist, muss diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Vorplanung wurden hierfür diverse Varianten untersucht, z.B. die eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle, sowie Tunnel- und Brückenvarianten nördlich/ südlich der Bestandslage. Ende 2022 soll eine Vorzugsvariante für den 8-streifigen Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Die Vorplanung und die damit einhergehende Variantenfindung zum AK Köln-Gremberg wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen. Somit werden beide Teilvorhaben zunächst zeitversetzt bearbeitet. (Entwurfsplanung des 8-str.- Ausbaus und Vorplanung + Entwurfsplanung Ausbau AK Köln-Gremberg ab 2023).
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-19 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 180-509931
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesautobahn A4 ist eine europäische Hauptachse, die von Aachen über Olpe bis nach Dresden führt und für die Region um Köln von besonderer Bedeutung ist. Der Ausbauabschnitt vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln.
Die Bundesautobahn A4 ist eine europäische Hauptachse, die von Aachen über Olpe bis nach Dresden führt und für die Region um Köln von besonderer Bedeutung ist. Der Ausbauabschnitt vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln.
Das Projekt ist Bestandteil des Bedarfsplans (Beschluss vom 02.12.2016). Für den 8-streifigen Ausbau der A 4 ist ein Vollausbau zwischen dem AK Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg vorgesehen, da der heutige 6-streifige Querschnitt, mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung nicht geeignet ist, das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen. Die Strecke ist in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen.
Das Projekt ist Bestandteil des Bedarfsplans (Beschluss vom 02.12.2016). Für den 8-streifigen Ausbau der A 4 ist ein Vollausbau zwischen dem AK Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg vorgesehen, da der heutige 6-streifige Querschnitt, mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung nicht geeignet ist, das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen. Die Strecke ist in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen.
Der auszubauende Abschnitt beginnt westlich am Autobahnkreuz Köln-Süd, überquert in östliche Richtung den Rhein im Zuge der "Rodenkirchener Rheinbrücke" und endet im weiteren Verlauf am Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung mitberücksichtigt.
Der auszubauende Abschnitt beginnt westlich am Autobahnkreuz Köln-Süd, überquert in östliche Richtung den Rhein im Zuge der "Rodenkirchener Rheinbrücke" und endet im weiteren Verlauf am Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung mitberücksichtigt.
Zudem ist neben der Erweiterung der Hauptfahrbahn auch der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Gremberg, im Zuge einer Projekterweiterung, Bestandteil dieses Ausbauvorhabens an der A4.
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Da die Rodenkirchener Brücke nicht zukunftsfähig ist, muss diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Vorplanung wurden hierfür diverse Varianten untersucht, z.B. die eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle, sowie Tunnel- und Brückenvarianten nördlich/ südlich der Bestandslage. Ende 2022 soll eine Vorzugsvariante für den 8-streifigen Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Die Vorplanung und die damit einhergehende Variantenfindung zum AK Köln-Gremberg wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen. Somit werden beide Teilvorhaben zunächst zeitversetzt bearbeitet. (Entwurfsplanung des 8-str.- Ausbaus und Vorplanung + Entwurfsplanung Ausbau AK Köln-Gremberg ab 2023).
Der Verlauf des 8-streifigen Ausbaus der A4 ist im Wesentlichen von der Lage der neu zu planenden Rheinbrücke abhängig. Da die Rodenkirchener Brücke nicht zukunftsfähig ist, muss diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Vorplanung wurden hierfür diverse Varianten untersucht, z.B. die eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle, sowie Tunnel- und Brückenvarianten nördlich/ südlich der Bestandslage. Ende 2022 soll eine Vorzugsvariante für den 8-streifigen Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Die Vorplanung und die damit einhergehende Variantenfindung zum AK Köln-Gremberg wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen. Somit werden beide Teilvorhaben zunächst zeitversetzt bearbeitet. (Entwurfsplanung des 8-str.- Ausbaus und Vorplanung + Entwurfsplanung Ausbau AK Köln-Gremberg ab 2023).
Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Großprojekte treffen auf ein erhöhtes mediales wie öffentliches Interesse. Die Sensibilität der Bevölkerung ist gestiegen, die Akzeptanz formeller Genehmigungsverfahren gesunken. Bürgerinitiativen formieren und vernetzen sich schneller und fordern stärkere Transparenz und Mitbestimmung ein. Die Gefahr einer Emotionalisierung und Eskalation regionaler Konfliktpunkte ist gestiegen und das Aufkommen sozialer Medien hat diesen Trend weiter gestärkt. Insgesamt gibt es ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach frühzeitiger Kommunikation, Transparenz und Partizipation.
Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Großprojekte treffen auf ein erhöhtes mediales wie öffentliches Interesse. Die Sensibilität der Bevölkerung ist gestiegen, die Akzeptanz formeller Genehmigungsverfahren gesunken. Bürgerinitiativen formieren und vernetzen sich schneller und fordern stärkere Transparenz und Mitbestimmung ein. Die Gefahr einer Emotionalisierung und Eskalation regionaler Konfliktpunkte ist gestiegen und das Aufkommen sozialer Medien hat diesen Trend weiter gestärkt. Insgesamt gibt es ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach frühzeitiger Kommunikation, Transparenz und Partizipation.
Daher soll der Planungsprozess zum 8-str. Ausbau der A4 vom AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg inkl. dem Ausbau des AK Köln-Gremberg weiterhin kommunikativ begleitet werden.
Hierzu wird eine projektbezogene Beratungsleistung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation benötigt. Diese Leistungen umfassen vor allem Maßnahmen der externen Kommunikation. Eingriffe in das Lebensumfeld der Betroffenen, die Interessen diverser Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen sind bzgl. der Öffentlichkeit erklärungsbedürftig und diskussionswürdig. Um eine bessere Akzeptanz der Planungen zu erreichen, ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich.
Hierzu wird eine projektbezogene Beratungsleistung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation benötigt. Diese Leistungen umfassen vor allem Maßnahmen der externen Kommunikation. Eingriffe in das Lebensumfeld der Betroffenen, die Interessen diverser Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen sind bzgl. der Öffentlichkeit erklärungsbedürftig und diskussionswürdig. Um eine bessere Akzeptanz der Planungen zu erreichen, ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich.
Das Ziel soll sein, durch frühe Öffentlichkeitsbeteiligung die Akzeptanz für die beschriebene Maßnahme zu erhöhen. Durch einen aktiven Austausch sollen möglichst viele unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden.
Die kommunikative Begleitung soll während des gesamten Zeitraumes bis zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Das heißt, die Begleitung erfolgt während der Vorplanung und Entwurfsplanung des AK Köln-Gremberg bzw. der Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme und während der Genehmigungsphase.
Die kommunikative Begleitung soll während des gesamten Zeitraumes bis zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Das heißt, die Begleitung erfolgt während der Vorplanung und Entwurfsplanung des AK Köln-Gremberg bzw. der Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme und während der Genehmigungsphase.
Zusätzliche Informationen:
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB], - und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden , - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB], Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de . Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB], - und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden , - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB], Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de . Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Mindeststandards:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
> 450.000 EUR/a (brutto)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Zwei Mitarbeiter sind zu benennen, die später am Projekt arbeiten. Für diese sind folgende Mindestanforderung erforderlich: Mindestens Bachelorabschluss in der Fachrichtung Medien-/Politikwissenschaften (oder vergleichbar) sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der kommunikativen Begleitung von großen Infrastrukturprojekten.
Zwei Mitarbeiter sind zu benennen, die später am Projekt arbeiten. Für diese sind folgende Mindestanforderung erforderlich: Mindestens Bachelorabschluss in der Fachrichtung Medien-/Politikwissenschaften (oder vergleichbar) sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der kommunikativen Begleitung von großen Infrastrukturprojekten.
Für die genannten Personen ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren mit folgenden Kriterien vorzulegen (Eintrag Referenzliste B 01):
- Kommunikative Begleitung eines vergleichbaren Neu-/Um-/Ausbaus einer Fernstraße
- bei den begleiteten Projekten muss die geplante Streckenlänge mindestens 3 km lang gewesen sein oder es sich um einen großen Knotenpunkt (Autobahnkreuz/ Autobahndreieck) gehandelt haben.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss die folgende Leistung erbracht haben:
Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren mit folgenden Kriterien ist vorzulegen:
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Führungskraft als Projektleitung mit mindestens fünf Jahren Erfahrung in der Bearbeitung von Kommunikativen Begleitungen von großen Infrastrukturprojekten.
Für die Führungskraft ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Kriterien vorzulegen:
- Referenzprojekt mit mindestens 100 Mio. EUR Bauvolumen
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
8 Mitarbeiter mit mindestens entsprechendem Bachelor-Abschluss in Medien- oder Politikwissenschaften (oder vergleichbar) durchschnittlich beschäftigt haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Microsoft Office Programmpaket auf aktuellem Stand
- Webex-Videokonferenzsoftware (Webex by Cicso) zur unkomplizierten Teleabstimmung
- Datentransfersystem mit hohem Datenschutzstandard
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen (bitte kurze Beschreibung beifügen).
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3 Mio. EUR und
sonstigen Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlicher und technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 30
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDA0G
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Telefon: +49 30403680-800📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680-810 📠
Internetadresse: www.autobahn.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 180-509931 (2022-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 583934.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-19 📅
Name: ifok GmbH
Postanschrift: Berliner Ring 89
Postort: Bensheim
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland 🇩🇪 Bergstraße🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 583934.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 011-026781 (2023-01-11)