Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3 Mio. EUR Deckungssumme für Personenschäden und in Höhe von mind. 3 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden. Mindestanforderung ist die Erklärung des Bieters, dass im Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen abgeschlossen werden.
Planung und Bau der Integrierten Leitstelle unterliegen der BSI-KritisV. Aus
- § 8a BSI-Gesetz, Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen
- ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz in Schutzbedarfskategorie „erhöht“
- IT-Sicherheitsrahmenkonzept des STMI Bayern vom 10.04.2017
- DIN EN 50518 Leitstellennorm
ergeben sich zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen für die Planungsleistungen:
Personell:
Die Bereitschaft im Auftragsfall für die MitarbeiterInnen (alle am Projekt beteiligten Personen, oder sonstigen MitarbeiterInnen des Unternehmens, welche Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen können) eine SÜ1 nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG durchführen zu lassen.
Organisatorisch:
- Vorlage eines Informationssicherheitskonzeptes, in dem die strategischen, organisatorischen und technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Projektanforderungen festgelegt sind und deren Management geregelt wird (Orientierung an ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz, DIN EN ISO 27001, VdS 10000, CISIS12).
- Die Verpflichtung das Informationssicherheitskonzept nachweisbar gemäß den Sicherheitsanforderungen des KRITIS-Projektes zu betreiben und zu pflegen und die Auftraggeberin unverzüglich über Störungen der Informationssicherheit zu informieren.
- Die Verpflichtung alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Daten nach Abschluss der Maßnahme gemäß den Vorgaben der Auftraggeberin zu löschen oder zu archivieren.
Technisch:
Die Verpflichtung seine interne IT-Struktur nachweisbar gemäß den Sicherheitsanforderungen des KRITIS-Projektes zu betreiben.
Die technischen Mindestsicherheitsanforderungen sind:
- Gesamtnetz mindestens in folgende drei Zonen physisch separiert: internes Netz, demilitarisierte Zone (DMZ) und Außenanbindungen (inklusive Internetanbindung sowie Anbindung an andere nicht vertrauenswürdige Netze). Zonenübergänge durch Firewall abgesichert. Kontrolle folgt dem Prinzip der lokalen Kommunikation, ausschließlich von Firewalls erlaubte Kommunikation wird weitergeleitet (Whitelisting).
- Internetverkehr ausschließlich über eine Firewall-Struktur.
- Netzwerk des Unternehmens protokolliert unerlaubte Zugriffe oder Zugriffsversuche.
- Ausschließlich Endgeräte in einem Netzsegment, die einem ähnlichen Sicherheitsniveau entsprechen.
- Clients, auf denen die Planungsunterlagen bearbeitet werden, sind mit Schadcode-Detektion (Virenscanner) ausgestattet.
- Automatisches Starten von Anwendungen bei der Nutzung externer Medien wird unterbunden.
- Clients mit sicherer Benutzerauthentifizierung.
- Verschlüsselte Zugriff auf die Planungsunterlagen.
- Büroräume, in denen mit projektbezogenen Unterlagen gearbeitet wird, sind abschließbar. Clean Desk Policy inklusive Richtlinie für das Schließen und Absperren der Büroräume. Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Planungsunterlagen und sonstigen projektrelevanten Dokumenten.
- Mobile Geräte (Notebooks, IPads etc.), welche mit Projektinformationen die Räumlichkeiten des AN verlassen, arbeiten vollverschlüsselt.
Sämtliche technischen Maßnahmen müssen nach Stand der Technik ausgeführt sein. Als Referenz dient das IT-Grundschutzkompendium des BSI.
Für die Bearbeitung von Planungsunterlagen sowie die projektbezogene Kommunikation ist ein Zugriff über WLAN erst nach Freigabe durch die Stadt Nürnberg erlaubt.
Zusätzliche Hinweise zu den technischen Ausführungsbedingungen und den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Sonderanlage (a) zum Mustervertrag „Verpflichtungserklärung KRITIS“, welche Vertragsbestandteil wird. Sie finden diese Unterlage als Anlage auf der Vergabeplatform unter „Teilnahmeunterlagen“ im
Teilnahmewettbewerb.