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Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist ein Zusammenschluss von Landkreisen, Städten
und Gemeinden im Nordwesten Niedersachsens, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Verbraucher im
Verbandsgebiet mit Trinkwasser zu versorgen und das Abwasser zu reinigen. Der Verband ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Das Versorgungsgebiet des OOWV ist 7.457 km2 groß. Es umfasst (mit Ausnahme der Städte Delmenhorst,
Emden, Norden, Oldenburg, Vechta und Wilhelmshaven) das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg sowie
die Landkreise Aurich und Wittmund in Ostfriesland und den Landkreis Diepholz. Allerdings gibt es in den
Landkreisen, die dem OOWV zugeordnet sind, Enklaven, für die entweder andere Versorgungsunternehmen
zuständig sind oder in denen einige kreisangehörige Kommunen Wasserwerke in eigener Regie betreiben.
Der OOWV versorgt in diesem Versorgungsgebiet 1,123 Mio. Einwohner mit Trinkwasser, das er aus 267
Brunnen bezieht und in fünfzehn Wasserwerken aufbereitet. Durchschnittlich gibt er 210.000 m3 pro Tag an die
angeschlossenen Haushalte ab.
Der OOWV plant ein strategisches Großprojekt zum Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 von
Sandelermöns nach Diekmannshausen. Die Verbindung soll realisiert werden, um zukünftig den Bedarf an
Trinkwasser im Bereich der nördlichen Wesermarsch zu gewährleisten und das südliche Verbandsgebiet zu
entlasten.
Das Vorhaben umfasst den Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 vom Wasserwerk Sandelermöns bis
zum Speicherpumpwerk nach Diekmannshausen in drei Bauabschnitten. Die Leitungstrasse verläuft durch die Landkreise Friesland, Wesermarsch und Wittmund. Die Länge der geplanten Fernleitung beträgt insgesamt ca.
38 km.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der 2. Bauabschnitt vom VB02 (nördl. Gemeinde Zetel) -
VB03 (nördl. Dangastermoor). Dieser Bauabschnitt hat eine Länge von 11.500 m.
Die Verlegung der Rohrleitung erfolgt weitgehend in offener Bauweise und wird an vier Stellen an das
bestehende Trinkwasserleitungsnetz angebunden, einmal in BA 2. Sensible Bereiche wie z.B.
Schutzgebiete, klassifizierte Straßen sowie Gewässer I. und II. Ordnung sowie die Bundesautobahn und
die Strecke der Deutschen Bahn werden in geschlossener Bauweise gequert. .
Mit der Ausführung soll ab Mitte/Ende November 2022 begonnen werden. Der Auftraggeber strebt eine
Fertigstellung bis zum 23.08.2023 an.
Weitere Informationen können dem derzeitigen Stand der Entwürfe der beigefügten Baubeschreibung
(Anlage B01), des Leistungsverzeichnisses (Anlage B02) sowie des Vertragsentwurfes (Anlage C01)
entnommen werden. Eine Baugenehmigung, die Voraussetzung für den Beginn Realisierung des 2.
Bauabschnittes ist, ist beantragt, liegt aber derzeit nicht vor. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die
Baugenehmigung rechtzeitig zur Angebotsaufforderung, jedenfalls aber zum geplanten Beginn der Bauarbeiten
im vierten Quartal vorliegen wird. Der Auftraggeber behält sich Änderungen des Vergabegegenstandes und
am Verfahren, z.B. im Hinblick auf den Zeitplan, die Baubeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie auf den
Vertrag vor.