Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Teilnahmeantrag sind mindestens namentlich zu benennen:
Beim Investorenmodell:
• Unternehmen, das das Grundstück 3411/1 von der Stadt mit der Bau- und Betriebsverpflichtung erwirbt bzw. Eigentümerin eines Grundstücks auf der Gemarkung Riedlingen ist (oder auf das Grundstück nachweislich kurzfristig zugreifen kann), auf dem die beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen errichtet werden, und das die Bau- und Betriebsverpflichtung für die beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen übernimmt.
• Bauunternehmen, das die Rohbauleistungen erbringen soll.
• Unternehmen/Büro, das die Fachplanungsleistungen für die beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen erbringen soll.
Beim Erwerbsmodell:
• Unternehmen, das sich verpflichtet, auf dem Grundstück 3411/1 oder einem anderen Grundstück auf der Gemarkung Riedlingen, das in seinem Eigentum steht oder auf das es nachweislich kurzfristig zugreifen kann, zwei ambulante Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen zu errichten (Bauverpflichtung) und an die Stadt zu veräußern.
• Unternehmen, das die beiden ambulanten Operationssäle von der Stadt für mindestens 10 Jahre anmietet und den Betrieb der beiden ambulanten Operationssäle übernehmen soll (Betriebsverpflichtung).
• Bauunternehmen, das die Rohbauleistungen erbringen soll.
• Unternehmen/Büro, das die Fachplanungsleistungen für die beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen erbringen soll.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe sowie alle im Teilnahmeantrag namentlich zu benennenden Unternehmen/Büros müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO).
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.