Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
• Geprüft wird in der ersten Stufe, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderungen von Unterlagen/Nachweisen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
• In der zweiten Stufe wird bewertet, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorliegenden Angaben und Nachweisen und Referenzen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen (keine Ausschlussgründe einschlägig). Ein insoweit nicht zu berücksichtigender Bewerber wird benachrichtigt.
• Es ist beabsichtigt, höchstens 7 Bewerber (die ersten sieben der Rangliste) für die Angebotsabgabe aufzufordern. Eine Erhöhung der Anzahl der für ein Angebot ausgewählten Bewerber bleibt für den Fall vorbehalten, dass Bewerbungen vorliegen, die nach der Bewertung die identische Gesamtpunktzahl erreichen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Herstellung des Wettbewerbs mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind (§ 51 Abs. 2 VgV). Sofern die genannte Mindestzahl an Bewerbern nicht erreicht wird, kann das Vergabeverfahren fortgeführt werden, indem der oder die Bewerber eingeladen werden, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
• Die Auswahl der zur Angebotsaufforderung aufzufordernden Bewerber erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Wertungskriterien. Die AG erstellt eine Rangliste der einzelnen Bewerber auf Basis der erreichten Punkte und wird aus den eingehenden Teilnahmeanträgen die geeignetsten Bewerber auffordern, ein erstes indikatives Angebot abzugeben.
• Die Vergabe der Bewertungspunkte geschieht in Abhängigkeit der größtmöglichen Erfüllung nachstehend benannter Kriterien. Die Gesamt-Bewertung erfolgt mit 0,00 Punkten bis zu 100,00 Punkte. Die für die Wertung relevante Punktezahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
• Die Vergabestelle behält sich das Losverfahren vor, sofern mehrere Bewerber dieselbe Punktezahl aufweisen.
Im Folgenden werden die Wertungskriterien zur Bewerber vergleichenden Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie deren jeweiligen prozentualen Anteil an der Gesamtwertung genannt.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden:
Maximal 70 Punkte werden vergeben für Unternehmensreferenzen für den Spezialschiffbau, davon:
1.) Maximal 20 Punkte für hochseegängiges Spezialschiff aus Bereich Forschung mit einer Länge über alles von mindestens 50 m, davon max. 15 Punkte für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung und max. 5 Punkte für die Höhe des Auftragswertes.
2.) Maximal 17,5 Punkte für eisbrechendes Schiff mit einer Länge über alles von mindestens 80 m für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung.
3.) Maximal 12,5 Punkte für sonstiges hochseegängiges Spezialschiff mit einer Länge über alles von mindestens 80 m, davon max. 7,5 Punkte für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung und max. 5 Punkte für die Höhe des Auftragswertes.
4.) Maximal 10 Punkte für Schiff mit alternativer Energieerzeugung für die Vergleichbarkeit der Referenz(en) mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf den Innovationsgrad.
5.) Maximal 10 Punkte werden vergeben für Schiff mit besonderen Nachhaltigkeitseigenschaften, davon:
5 Punkte für Blauer Engel (oder gleichwertig),
3 Punkte für Unterwasserschall - Klassezeichen Silent R (oder gleichwertig),
2 Punkte für Innenraumschall - höchste Comfort-Klasse einer IACS-Klasse (oder gleichwertig).
Maximal 20 Punkte werden vergeben für Prozessqualität/Zertifizierungen, davon:
5 Punkte für DIN EN ISO 9001:2015 - Qualitätsmanagementnorm (oder gleichwertig),
5 Punkte für DIN EN ISO 14001:2015 - Umweltmanagementnorm (oder gleichwertig),
5 Punkte für ISO 45001 - Arbeitsschutzmanagementnorm (oder gleichwertig) und 5 Punkte für ISO 21500 - Projektmanagementnorm (oder gleichwertig).
Maximal 10 Punkte werden vergeben für den Bereich Infrastruktur, davon:
4 Punkte für Pierkapazitäten,
2 Punkte für Krankapazitäten und 4 Punkte für Helgen/Dockkapazitäten.
Auf Ziff. 8.13.3 Bewerbermemorandum (abzurufen über den in Abschnitt I.3 genannten Link) wird verwiesen.