Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie teilweise für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 (der Vergabeunterlagen) einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Bieter und Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen
Es ist ein gültiges Efb-Zertifikat für die vom Bieter/Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten), beliebiger holzbezogener Abfallschlüssel (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38) als Anlage beizufügen
oder:
die Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff.
Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
Für den Betreiber (Bieter oder Unterauftragnehmer) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist es ausreichend, anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug) vorzulegen, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Altholzes zugelassen ist (sind).
BL 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen (nicht älter als 3 Jahre)
Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben. Dabei soll er sich auf die Tätigkeiten beziehen, die er beabsichtigt selbst durchzuführen (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten); es muss jedoch ein Bezug zur Altholzverwertung vorhanden sein, mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Menge in t/a,
- des Zeitraumes des Auftrages,
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Ansprechpartners.