Bau- und Planungsleistungen für die Verlängerung der U5 nach Pasing, Baulos 5 West-2 mit Bahnhof Am Knie, Bahnhof Pasing mit Abstellanlage und Streckentunnel
Rohbauleistungen für die U5 Baulos 5 West-2, Teilabschnitt der U5-Verlängerung nach Pasing in der Landeshauptstadt München. Dieses Baulos umfasst den Neubau eines U-Bahntunnels inkl. Startschacht sowie den Neubau zweier U-Bahnhofe, Bf. Am Knie und Bf. Pasing, mit den zugehörigen Streckentunneln. Es besitzt eine Länge von ca. 2690 m und erstreckt sich zwischen der Losgrenze des Baulos 1 an der Gotthardstr. im Osten bis zum Ende der Tunnelstrecke an der Pippinger Straße im Westen. Das Baugebiet ist als innerstädtisch mit dichter Bebauung zu bezeichnen. Die Herstellung der Streckentunnelabschnitte erfolgt in geschlossener Bauweise als maschineller Tunnelvortrieb. Der an der Losgrenze zum Baulos 1 situierte Startschacht für den Tunnelvortrieb ist in offener Bauweise herzustellen. Neben den Bauleistungen ist auch eine technische Bearbeitung zu erbringen, welche die Ausführungsplanung der Tragwerksplanung sowie die Fortführung der Objektplanung betrifft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2022-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: J01156522
Kurze Beschreibung:
Rohbauleistungen für die U5 Baulos 5 West-2, Teilabschnitt der U5-Verlängerung nach Pasing in der Landeshauptstadt München. Dieses Baulos umfasst den Neubau eines U-Bahntunnels inkl. Startschacht sowie den Neubau zweier U-Bahnhofe, Bf. Am Knie und Bf. Pasing, mit den zugehörigen Streckentunneln. Es besitzt eine Länge von ca. 2690 m und erstreckt sich zwischen der Losgrenze des Baulos 1 an der Gotthardstr. im Osten bis zum Ende der Tunnelstrecke an der Pippinger Straße im Westen. Das Baugebiet ist als innerstädtisch mit dichter Bebauung zu bezeichnen. Die Herstellung der Streckentunnelabschnitte erfolgt in geschlossener Bauweise als maschineller Tunnelvortrieb. Der an der Losgrenze zum Baulos 1 situierte Startschacht für den Tunnelvortrieb ist in offener Bauweise herzustellen. Neben den Bauleistungen ist auch eine technische Bearbeitung zu erbringen, welche die Ausführungsplanung der Tragwerksplanung sowie die Fortführung der Objektplanung betrifft.
Rohbauleistungen für die U5 Baulos 5 West-2, Teilabschnitt der U5-Verlängerung nach Pasing in der Landeshauptstadt München. Dieses Baulos umfasst den Neubau eines U-Bahntunnels inkl. Startschacht sowie den Neubau zweier U-Bahnhofe, Bf. Am Knie und Bf. Pasing, mit den zugehörigen Streckentunneln. Es besitzt eine Länge von ca. 2690 m und erstreckt sich zwischen der Losgrenze des Baulos 1 an der Gotthardstr. im Osten bis zum Ende der Tunnelstrecke an der Pippinger Straße im Westen. Das Baugebiet ist als innerstädtisch mit dichter Bebauung zu bezeichnen. Die Herstellung der Streckentunnelabschnitte erfolgt in geschlossener Bauweise als maschineller Tunnelvortrieb. Der an der Losgrenze zum Baulos 1 situierte Startschacht für den Tunnelvortrieb ist in offener Bauweise herzustellen. Neben den Bauleistungen ist auch eine technische Bearbeitung zu erbringen, welche die Ausführungsplanung der Tragwerksplanung sowie die Fortführung der Objektplanung betrifft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tunnelbohrgeräte für Vortriebsbauweise📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
zu II.2.7): Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung beinhaltet die originären Rohbauarbeiten, die nach Gewerken strukturiert sind. Im Einzelnen sind insbes. auszuführen:
a) Allgemeine Arbeiten
- Baustelleneinrichtung
- Vermessungsleistungen
- Beweissicherung/Zustandserfassung
- Kampfmitteluntersuchung
b) Ingenieurbauwerk und Streckentunnel
- Erd- und Abbrucharbeiten (ca. 530.000 m3 Erdbau)
- Baugrubensicherung
- Gerüste, Baubehelfe, Behelfsbrücken
- Wasserhaltung
- Allg. Beton- und Stahlbetonarbeiten (ca. 135.000 m3 Beton, ca. 24.000 t Stahl)
- Schlitzwandarbeiten (ca. 62.000 m3 Beton, ca. 12.000 t Stahl)
- Bohrpfahlarbeiten (ca. 42.000 m3 Beton, ca. 2.300 t Stahl)
- DSV Ausfachung Bohrpfahlwand (ca. 18.000 m2)
- Feste Fahrbahn (ca. 10.300 m3 Beton, ca. 1.900 t Stahl)
- Schildvortrieb Gleis 1 und 2 (ca. 5.210 m mit einem Durchmesser von 7,7 m)
- Gleisbauarbeiten
- Lärmschutzwand
- Abdichtungsarbeiten, Fugen
- Sonstige Arbeiten
- Abwasser, Wasser und Feuerlöschleitung für den Rohbau
- Baubehelfe
- Transport und Entsorgung
- Bodenvereisung
- Technische Bearbeitung
c) Netzersatzanlage (NEA)
- Baustelleneinrichtung Straßenbauarbeiten
- Baugebiet vorbereiten
- Erdarbeiten Straßenbauarbeiten
- Randeinfassungen
- Pflaster und Plattenbeläge
- Tragschichten
- Deckschichten
- Erdarbeiten TGA
- Sanitärtechnische Anlagen
- Sonstiges TGA
- Baustelleneinrichtung Hochbauarbeiten
- Schutzmaßnahmen
- Gerüste, Baubehelfe
- Erdarbeiten Hochbauarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Sonstige Arbeiten Hochbauarbeiten
d) Abwasserkanal
- ca. 416 m Ei-Profil ÜE 600/1100 aus Beton-Fertigteilkanal
- ca. 1.330 m Rohrkanal DN 300 aus Steinzeug-Fertigteilen
- Stauraumkanal DN 3000
- ca. 22 Stück Hausanschlussleitungen DN150 bis DN 200 aus Steinzeug-Fertigteilen
- Provisorische Abwasserführung DN 300 als Rohrkanal aus GGG-Fertigteilen
- Verbauarbeiten
- Verkehrsführung/Oberflächenarbeiten
- Abbrucharbeiten/Leitungsstillegung
- Hausanschlüsse/St
e) Straßenbauarbeiten
- Erdarbeiten
- Randeinfassungen, Pflaster, Pflasterbeläge
- Trag- und Deckschichten
- Entwässerungsarbeiten
- Nachtarbeiten
f) Straßenbahnarbeiten
- Baustelleneinrichtung und –Sicherung
- Markierungsarbeiten
- Provisorien
- Ingenieurleistungen
- Abbruch- und Aufbrucharbeiten
- Leerrohrverlegearbeiten
- Betonarbeiten
- Oberbauarbeiten Gleis
- Schweißarbeiten
Vor dem Beginn der ausgeschriebenen Leistung werden Baumfällungen im Projektgebiet (nicht Bestandteil
der ausgeschriebenen Leistungen) durchgeführt. Der Übergabezustand des Baufelds entspricht dem Bestand.
Räumen der Vorgärten und Wurzelstockfräsarbeiten sind Leistung des AN.
Im Wesentlichen werden zeitgleich zu den Leistungen des AN Ausführungsarbeiten von Dritten innerhalb der
Vertragsstrecke durchgeführt.
Die einzelnen vom AN geforderten Leistungen und die maßgeblichen Schnittstellen zu anderen Gewerken
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Dauer: 108 Monate
Zusätzliche Informationen:
zu II.2.7): Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
b) Der Bewerber hat – soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Bau- oder Lieferfirmen oder mit Architektur-/ Ingenieurbüros betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts i.S.v. § 7 SektVO auszulösen.
b) Der Bewerber hat – soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Bau- oder Lieferfirmen oder mit Architektur-/ Ingenieurbüros betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts i.S.v. § 7 SektVO auszulösen.
c) Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation
aa) Soweit Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/anderes Unternehmen der Eignungsleihe Bauleistungen erbringt darüber,
- dass das Unternehmen Mitglied in der Berufsgenossenschaft bzw. Mitglied beim zuständigen Versicherungsträger ist;
- dass das Unternehmen in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
bb) Soweit Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/anderes Unternehmen der Eignungsleihe Planungsleistungen erbringt darüber,
- dass das Unternehmen/Büro i.S. natürlicher oder juristischer Person eine Qualifikation als (Diplom-) Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertige Hochschulabschlüsse oder Qualifikationen nachweisen kann. Die Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (analog § 75 (3) VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
- dass das Unternehmen/Büro i.S. natürlicher oder juristischer Person eine Qualifikation als (Diplom-) Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertige Hochschulabschlüsse oder Qualifikationen nachweisen kann. Die Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (analog § 75 (3) VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3)3. verwiesen. Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3)3. verwiesen. Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, je Jahr mindestens 50,0 Mio. EUR (netto); dies gilt nicht hinsichtlich der Erbringung der Planungsleistungen.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3)3. verwiesen. Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Mindeststandards:
Eigenerklärung, dass der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Jahr mindestens 50,0 Mio. EUR (netto) beträgt.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragszeit abgeschlossen wird: Deckungssummen von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden; die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragszeit abgeschlossen wird: Deckungssummen von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden; die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von jeweils mindestens 1 Referenz vergleichbarer Leistungen aus den Leistungsbereichen:
1. Maschinelle Bauweise mit Tunnelvortriebsmaschine im grundwasserführenden Lockergestein und aktiver Ortsbrustützung
2. Rohbauarbeiten für ein unterirdisches Ingenieurbauwerk der Verkehrsinfrastruktur
7. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (Kanäle / Sonderprofile ≥ DN 600)
8. Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke für unterirdische Verkehrsanlagen in geschlossener Bauweise - (in Anlehnung an § 51 HOAI 2021)
9. Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke für unterirdische Verkehrsanlagen in offener Bauweise - (in Anlehnung an § 51 HOAI 2021)
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=231281. Es werden zu jeder Referenz Angaben erwartet, anhand derer der Auftraggeber die Erfüllung dieser Kriterien prüfen kann, darüber hinaus Angaben zu Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Angaben der Netto-Baukosten, Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen für das Referenzprojekts, Zeitraum der Leistungserbringung von Monat/Jahr bis Monat/Jahr. Sofern der Referenznehmer die Leistungen im Referenzprojekt, mit denen die v.g. Kriterien erfüllt werden, nicht alleine ausgeführt hat, ist anzugeben, inwieweit diese Leistungen mit Nachunternehmern und/ oder in Kooperation mit anderen Firmen ausgeführt wurden, wie der Referenznehmer daran mitgewirkt hat und welche Leistungen bzw. Leistungsteile der Referenznehmer alleine ausgeführt hat.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=231281. Es werden zu jeder Referenz Angaben erwartet, anhand derer der Auftraggeber die Erfüllung dieser Kriterien prüfen kann, darüber hinaus Angaben zu Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Angaben der Netto-Baukosten, Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen für das Referenzprojekts, Zeitraum der Leistungserbringung von Monat/Jahr bis Monat/Jahr. Sofern der Referenznehmer die Leistungen im Referenzprojekt, mit denen die v.g. Kriterien erfüllt werden, nicht alleine ausgeführt hat, ist anzugeben, inwieweit diese Leistungen mit Nachunternehmern und/ oder in Kooperation mit anderen Firmen ausgeführt wurden, wie der Referenznehmer daran mitgewirkt hat und welche Leistungen bzw. Leistungsteile der Referenznehmer alleine ausgeführt hat.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3)3. verwiesen. Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt pro o.g. Leistungsbereich vorlegen, das alle in der Matrix Eignungskriterien, siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=231281, für den entsprechenden Leistungsbereich genannten Mindestvorgaben erfüllt. Der jeweilige Referenznehmer muss die Leistungen im Referenzprojekt, mit denen die v.g. Mindestvorgaben an die Referenz erfüllt werden, selbst ausgeführt haben. Nicht erforderlich ist es, dass die Leistungen ausschließlich durch den Referenznehmer ausgeführt wurde, vielmehr reicht es aus, wenn dieser diese Leistungen zusammen mit anderen Unternehmen, insbesondere anderen Arbeitsgemeinschaftsmitgliedern bzw. Ingenieurgemeinschaftsmitgliedern und/oder Nachunternehmern ausgeführt hat; die bloße Mitgliedschaft in einer ARGE bzw. INGE, die die betreffenden Leistungen im Referenzprojekt erbracht ausgeführt hat, genügt als solche hingegen nicht, selbst wenn der Referenznehmer leitende Funktionen in der ARGE bzw. INGE innehatte (z.B. Projektleitung, Bauoberleitung, technische oder kaufmännische Federführung, o.ä.).
Der Bewerber muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt pro o.g. Leistungsbereich vorlegen, das alle in der Matrix Eignungskriterien, siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=231281, für den entsprechenden Leistungsbereich genannten Mindestvorgaben erfüllt. Der jeweilige Referenznehmer muss die Leistungen im Referenzprojekt, mit denen die v.g. Mindestvorgaben an die Referenz erfüllt werden, selbst ausgeführt haben. Nicht erforderlich ist es, dass die Leistungen ausschließlich durch den Referenznehmer ausgeführt wurde, vielmehr reicht es aus, wenn dieser diese Leistungen zusammen mit anderen Unternehmen, insbesondere anderen Arbeitsgemeinschaftsmitgliedern bzw. Ingenieurgemeinschaftsmitgliedern und/oder Nachunternehmern ausgeführt hat; die bloße Mitgliedschaft in einer ARGE bzw. INGE, die die betreffenden Leistungen im Referenzprojekt erbracht ausgeführt hat, genügt als solche hingegen nicht, selbst wenn der Referenznehmer leitende Funktionen in der ARGE bzw. INGE innehatte (z.B. Projektleitung, Bauoberleitung, technische oder kaufmännische Federführung, o.ä.).
Erfüllt ein Bewerber diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, selbst ausführen. Nicht erforderlich ist es, dass die Leistungen ausschließlich durch den Referenznehmer ausgeführt werden, vielmehr reicht es aus, wenn dieser diese Leistungen zusammen mit anderen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern und/oder Nachunternehmern ausführt; die bloße Zurverfügungstellung von Knowhow, Beratern o.ä. genügt hingegen nicht.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, selbst ausführen. Nicht erforderlich ist es, dass die Leistungen ausschließlich durch den Referenznehmer ausgeführt werden, vielmehr reicht es aus, wenn dieser diese Leistungen zusammen mit anderen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern und/oder Nachunternehmern ausführt; die bloße Zurverfügungstellung von Knowhow, Beratern o.ä. genügt hingegen nicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich insbes. auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssenden Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssenden Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die grundsätzlich geeignet sind und insbesondere die in Abschnitt III beschriebenen Bedingungen und Eignungskriterien nachweislich erfüllen und dies durch Abgabe der dort beschriebenen Erklärungen und Unterlagen nachgewiesen haben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen oder 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die grundsätzlich geeignet sind und insbesondere die in Abschnitt III beschriebenen Bedingungen und Eignungskriterien nachweislich erfüllen und dies durch Abgabe der dort beschriebenen Erklärungen und Unterlagen nachgewiesen haben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen oder 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:20
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren ggf. vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziff. 5.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren ggf. vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziff. 5.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
3.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
4.
Der Auftraggeber hat ein Informationsmemorandum erstellt, dem weiterführende Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs zu entnehmen sind.
5.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierung.
6.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien.
7.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.2 benannten Unterlagen für jedes Mitglied u. die unter Ziff. III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, die dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.2 benannten Unterlagen für jedes Mitglied u. die unter Ziff. III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, die dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die Dritten insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen im Auftragsfall selbst ausführen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. Ziff. III.1.3)).
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die Dritten insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen im Auftragsfall selbst ausführen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. Ziff. III.1.3)).
c) Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft u. diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entspr. Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
c) Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft u. diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entspr. Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
8.
Ein Referenznehmer muss die Referenzleistung selbst ausgeführt haben (vgl. Ziff. III.1.3)).
9.
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8.4.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen . Über das Nichtvorliegen eines solchen Bezuges zu Russland müssen alle Bieter in der Angebotsphase eine Eigenerklärung abgeben.
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8.4.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen . Über das Nichtvorliegen eines solchen Bezuges zu Russland müssen alle Bieter in der Angebotsphase eine Eigenerklärung abgeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.