Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die baubegleitende Baugrunduntersuchung und das elektronische Abfallnachweisverfahren für die Baumaßnahme 3. Baustufe des Gesamtprojektes Nord-Süd Stadtbahn im südlichen Bezirk der Stadt Köln.
Der 3. Streckenabschnitt der Nord-Süd Stadtbahn soll von der Marktstraße auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zu der Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden. Auf der circa 2.100 m langen Trasse sind insgesamt vier Haltestellen in Mittellage vorgesehen (Cäsarstraße, Bonner Straße / Gürtel, Ahrweilerstraße und Arnoldshöhe).
Neben den dargestellten Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs wird zudem eine Umprofilierung des vorhandenen Straßenraums erforderlich, von welcher der komplette Straßenkörper von Bebauung zu Bebauung betroffen ist. In der Bonner Straße werden im Bereich zwischen Verteilerkreis Süd und Gürtel jeweils zwei Richtungsfahrbahnen angelegt. Im weiteren Verlauf zwischen Gürtel und Marktstraße sind jeweils 4,5 m breite Richtungsfahrbahnen vorgesehen. Dazu kommen in den Knoten zusätzliche Fahrstreifen für Links- und Rechtsabbieger.
Des Weiteren werden die angrenzende Marktstraße und die Schönhauser Straße zwischen Bischofsweg und Koblenzer Straße ausgebaut. Im Raderberggürtel wird im Bereich von der Mertener Straße bis zum Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen vorgenommen, in Teilbereichen und im Kreuzungsbereich Raderberggürtel / Mertener Straße wird ein Vollausbau ausgeführt
Baubegleitende Baugrunduntersuchung:
Die "Baubegleitende Baugrunduntersuchung" umfasst die Erstellung von abfalltechnischen Analysen und Deklarationen der auszubauenden Stoffe aus dem zuvor beschriebenen Baufeld, die baugrundtechnischen Untersuchungen zur Bodenmechanik sowie die gutachterliche Bewertung der für den Wiedereinbau genutzten Ausbaustoffe.
Die auszubauenden Stoffe resultieren aus den bestehenden Oberflächenbefestigungen (Asphaltflächen, Pflaster-/ Plattenflächen, Betonflächen) und den Tragschichten und den Böden im Bereich des Ausbauprofils. Soweit Baugrunduntersuchungen vorliegen, werden diese den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse einer derzeit noch laufenden Untersuchung zur Aktualisierung der abfalltechnischen Analysen und Deklarationen erhält der Auftragnehmer kurzfristig nach Zuschlagserteilung
Alle Stoffe, die einer Deponie zugeführt werden müssen, sind noch auf der Grundlage der LAGA PN 98 beziehungsweise nach der Deponieverordnung zu beproben. Das bedeutet, diese Stoffe werden während der Bauausführung zunächst in ein Zwischenlager gefahren, dann erfolgt dort eine erneute Beprobung aus den Haufwerken.
Die abfalltechnische Untersuchung aus den Haufwerken ist Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung.
Die in Teilbereichen des Baufeldes vorhandene Packlage soll ebenfalls während der Bauausführung separiert werden und zum Zwischenlager gefahren werden. Hierfür soll dann ebenfalls eine erneute Beprobung über Haufwerke erfolgen.
Die Anordnung, Zuteilung sowie Kennzeichnung der Haufwerke im Zwischenlager ist von dem AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung vorzunehmen und zu überwachen.
Es ist davon auszugehen, dass circa 12.000 to Aufbruch-und Aushubmaterial sowie circa 4.500 to Packlage ins Zwischenlager gefahren, in Haufwerken gelagert und neu beprobt werden müssen.
Zusätzlich sind circa 700 to Asphaltaufbruch im Zwischenlager zu beproben und zu untersuchen, die anschließend durch die ausführende Straßenbaufirma einer Deponierung oder Verwertung zugeführt werden.
Zu dem weiteren Leistungsumfang gehört die abfalltechnische Untersuchung der auszubauenden Stoffe im Bedarfsfall, zum Beispiel beim Auftreten optisch erkennbarer Auffälligkeiten, beim Vorkommen von sehr stark inhomogenen Aufbruch- beziehungsweise Aushubmaterial oder anderen Besonderheiten im Untergrund. Hierzu sind gegebenenfalls zusätzliche Baugrunduntersuchungen direkt aus dem Baufeld über Schürfe oder weitere Sondierungsbohrungen vorzunehmen. Die Arbeiten sind im Vorfeld mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen sind auszuwerten und in einem Erläuterungsbericht darzulegen. Der Erläuterungsbericht soll die angewandte Beprobungssystematik beschreiben und die Ergebnisse der Analytiken wiedergeben. Die von den Laboren übergebenen Analytiken müssen alle standartmäßig erforderlichen Parameter, die für die Anmeldung bei den Verwertungs- beziehungsweise Deponiestellen erforderlich sind, enthalten.
Die baugrundtechnischen Untersuchungen zur Bodenmechanik beinhalten statische oder dynamische Lastplattendruckversuche.
Hier sollen im Rahmen von Kontrollversuchen die Tragfähigkeit von Böden und Tragschichtmaterialien überprüft werden.
Bei nicht ausreichender Tragfähigkeit auf dem Erdplanum bzw. Planum, insbesondere im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Bodenaustausch, sind entsprechende Empfehlungen zur weiteren Verfahrensweise durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Die gutachterliche Beratung und Abstimmung der Vorgehensweise soll in Zusammenspiel mit der örtlichen Bauüberwachung erfolgen.
Ein weiteres Leistungsbild ist die gutachterliche Bewertung bzw. Überprüfung der Eignung der zum Wiedereinbau verwendeten Ausbaustoffe, wie zum Beispiel der Kies-Sand-Gemische. Hier ist gegebenenfalls die Eignung des anstehenden Materials entsprechend zu untersuchen. Die Abläufe und Vorgehensweise haben in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erfolgen.
Außerdem sind Kontrollprüfungen zur Eignung von Liefermaterialien vorgesehen.
- Fortsetzung siehe "zusätzliche Angaben". -