Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=225176
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/225176
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Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_22_D_0142_ Bewertungsmatrix_Eignung.
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Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete, vergleichbare Referenzen über die vom Bewerber in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 nach 01.01.2017 abgeschlossen hat; abgeschlossen bedeutet, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist.
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Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
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Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt)
− Daten (Erbringungszeitraum) und
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
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Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit.
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Es werden 3 Referenzen gewertet, je eine Referenz für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude (Abbruch), eine für das Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung und eine für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke. Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage C_22_D_0142_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
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Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist. Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt werden, damit die Referenz gewertet wird. Eine Nichterfüllung eines Kriteriums innerhalb einer Referenz führt nicht zum Ausschluss bzw. zur Nichtbewertung.
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Über die Angaben in der Eigenerklärung und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_22_D_0142_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
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Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
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Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
-entfällt-
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Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
-entfällt-