Beschreibung der Beschaffung
Zur fachlichen Begleitung des Modernisierungsvorhabens und der Beratung der Auftraggeberin soll der Auftragnehmer die Erbringung der LPH 5 bis 8 sowie ggf. nachgelagert LPH 9 nach HOAI ab dem 1.1.2023 bis zur geplanten Fertigstellung in 3/2024 vor Ort in Köln kontrollieren und überwachen. Architektonische Expertise in den LPH 5 und 8 ist daher erforderlich. Folgende Aufgaben sollen übernommen werden:
a) Einarbeitung in alle bisher vorliegenden Planungen der Leistungsphasen 1-4. Einarbeitung in die fertiggestellten Werkplanungen Leistungsphase 5, Einarbeitung in sämtliche Fachplanungen, TGA und Gutachten aller Sonderfachleute, insgesamt ein Umfang von bis zu 600 Plänen. Sichtung und Durcharbeitung von bis zu 1.200 Dokumenten zum Projekt, welche bis zum 31.12.2022 erstellt wurden, um insgesamt die nachfolgenden Aufgaben effizient bearbeiten zu können.
b) Laufendes Projektcontrolling
- Überprüfen der von den Projektbeteiligten zu erstellenden Unterlagen wie Pläne, Berechnungen, Terminpläne, Rechnungen, Vertragsunterlagen, ggf. Ausschreibungsunterlagen, Kostenermittlungen und Abgleich mit den Zielen (Zielerreichung)
- Regelmäßiger Soll-Ist-Abgleich von Daten und Auswertung von Informationen zur Koordination, Nachverfolgung und Kontrolle sowie Bewertung von Abweichungen
- Laufende Bearbeitung des Kostenbudgets im Detail zur Sicherstellung der Einhaltung der Gesamtkosten
- Vorschlag zu und aktive Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen
- Regelmäßige Berichterstattung an die KZBV (mindestens monatlich, bei Bedarf alle 14 Tage)
- Laufendes Financial Controlling der Gesamtkosten, teilweise bis auf die Belegebene, Rechnungsprüfung, Gesamtkostenerfassung, Dokumentation.
c) Unterstützung der bauherrenseitigen Projektleitung
- Teilnahme an regelmäßigen internen und externen Koordinationsgesprächen (Vorbereitung, Gesprächsleitung, Protokoll) zur Gesamtkoordination und Sicherstellung der Informationsweitergabe - vierwöchentlich in Berlin, (im Wechsel) vierwöchentlich in Köln, digital oder in Präsenz
- Interessenvertretung der KZBV gegenüber den Projektbeteiligten in Abstimmung mit dem Vorstand der KZBV
- Erarbeiten und Beschaffen entscheidungsreifer Vorlagen soweit erforderlich
- Mitwirkung bei der Dokumentation wesentlicher Planungsentscheidungen (in Koordinierungsgesprächen)
- Kontrolle der Planer durch Stichproben, ob die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig und korrekt erbracht wurde
- Bearbeitung und Abwehr von Forderungen der Planer, welche über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen
- Fachliche Begleitung und Beratung zu einzelnen spezifischen vertragsrelevanten, kaufmännischen, planerischen und bautechnischen Fragestellungen, soweit erforderlich
- Gespräche mit Behörden im Einzelfall nach besonderer Beauftragung
- Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von / an Entscheidungssitzungen der Gremien der KZBV, z. B. Vertreterversammlung als besondere Aufwendung
d) Vorbereitung und Durchführung von ggfls. weiteren Vergaben an Sonderfachleute und Vollzug des GU-Vertrages
- Ggfs. Mitwirkung bei der Weiterbeauftragung von Sachverständigen
- Überprüfung der vertraglichen Leistungen des GUs im Zuge der Übernahme der bisherigen Planung im Zusammenhang mit Änderungs- und Optimierungsvorschlägen des GUs
- Beurteilung von Nachträgen und ggfs. Abwehren von etwaigen Forderungen
e) Regelmäßige Baustellenbegehungen, mindestens 14-tägig, im Einzelfall seltener, bei Bedarf insbesondere in der Ausbauphase wöchentlich bis zu zweimal: Baustellenrundgang inkl. anschließender Dokumentation und Abstimmung mit dem GU und der KZBV bei festgestellten Abweichungen und Unklarheiten.
- Integration dieser Leistung in die Unterstützung der Bauherren-seitigen Projektleitung und in das laufende Projektcontrolling (Leistungsfelder b), c) und d)).
- Der Auftragnehmer muss sämtliche Gewerke eingehend überprüfen und kontrollieren, sodass sie den Baugenehmigungen, Leistungsbeschreibungen und Ausführungsplänen entsprechen. Hierzu ist fallweise zusätzlich zu der zuvor erwähnten Präsenz bei Baustellenrundgängen in Köln auch die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Bauherrenbesprechungen in Präsenz in Köln oder per Videokonferenz einzuplanen. Eine permanente Anwesenheit auf der Baustelle ist nicht erforderlich.