Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag 1 / 2).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen - Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
Bewertung: Punkte = (Punkte 2019 + Punkte 2020 + Punkte 2021) / 3.
1.1. Objektplanung Freianlagen:
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 17.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt; ab 1,5 Pers. = 2 Punkte; ab 2 Pers. = 3 Punkte; ab 2,5 Pers. = 4 Punkte; ab 3 Pers. = 5 Punkte;
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag 1).
1.2. Objektplanung Verkehrsanlagen:
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 8.
Bewertung: ab 1 Person = 3 Punkte; ab 2 Pers. = 4 Punkte; ab 3 Pers. = 5 Punkte;
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag 2).
2. Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten KG 500 ohne MwSt. in EUR:
Bewertung: unter 0,1 Mio. = 0 Punkte; ca. 0,1 - 0,2 Mio. = 1 Punkt; ca. 0,2 – 0,3 Mio. = 2 Punkte; ca. 0,3 – 0,4 Mio. = 3 Punkte; ca. 0,4 - 0,5 Mio. = 4 Punkte; ab ca. 0,5 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
2.1. Objektplanung Freianlagen:
Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 2, mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 18.
(Siehe Referenzliste Anlage 2 zum Teilnahmeantrag 1).
2.2. Objektplanung Verkehrsanlagen:
Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 4, mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 7.
(Siehe Referenzliste Anlage 2 zum Teilnahmeantrag 2).
Eignung gem. VgV § 75 (5)
3. Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten.
Bewertung von Gestaltungsqualität (bei Freianlagen mit 50 %) und Referenzauskünften bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (bei Freianlagen mit 50 % / bei Verkehrsanlagen mit 100 %) bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung: 0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut.
3.1. Objektplanung Freianlagen:
Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 2, mindestens Leistungsphasen 2 – 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 35 (Bewertung gestalterische Qualität 50 % / Referenzauskünfte 50 %).
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3 zum Teilnahmeantrag 1).
3.2. Objektplanung Verkehrsanlagen:
Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 4, mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 15 (Bewertung Referenzauskünfte 100 %).
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3 zum Teilnahmeantrag 2).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§75 (6)VgV).