Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Um bei der Wertung der Angebote auch Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" zu erreichen, hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen (siehe auch die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage zu Formblatt 211 EU_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien):
1. Fertigungs- und Bauverfahren mit Beschreibung des Geräte- und Personaleinsatzes sowie der konzeptionellen technologische Herangehensweise sowie die Sicherstellung der Qualitätskontrollen/Prüfläufe
2. Fertigungs- und Bauablaufplan mit Beschreibung der Fertigungs- und Herstellungsschritte
Die vorgenannten Unterlagen werden bei Fehlen nicht nachgefordert. Sofern der Bieter die Dokumente nicht seinem Angebot beifügt, erhält er für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" 0 Punkte.
Erläuterungen zur Gewichtung und Wertung der Zuschlagskriterien:
Die Angebotswertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung
- 70% Preis
- 30% Technischer Wert (Unterkriterium 1: Fertigungs- und Bauverfahren; Unterkriterium 2: Fertigungs- und Bauablauf); Die Unterkriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums "Technischer Wert" gleich gewichtet (je 15%).
1. Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen sowie preislich günstigste Grund- oder Wahlposition.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
2. Qualitätskriterien (Technischer Wert)
Unterkriterium 1 - Fertigungs- und Bauverfahren
Der Bieter soll in seinem Angebot für die die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche den Geräte- und Personaleinsatz, die konzeptionelle fertigungs- und bautechnologische Herangehensweise sowie die Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe beschreiben und ggf. in einem Plan darstellen.
Im Unterkriterium Fertigungs- und Bauverfahren wird:
- als eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zur Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine optimale Ausführung des Werks erwarten lassen
- als eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zur Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine mindestens gute Ausführung des Werks erwarten lassen
- als eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zur Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine mindestens befriedigende Ausführung des Werks erwarten lassen.
- als eine über die Grundanforderungen hinaus gehende, aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn mindestens 2 wesentliche Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine befriedigende Ausführung und die übrigen eine den Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.
- lediglich die Mindestvoraussetzung (0 Punkte) als erfüllt bewertet, wenn alle wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe allenfalls die Erfüllung der Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.
Unterkriterium 2 - Fertigungs- und Bauablauf
Der Bieter soll in seinem Angebot für die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Anlagen- und Ausrüstungsteile die Fertigungs- und Herstellungsschritte beschreiben und die terminlichen Einordnungen und Abhängigkeiten in einem Bauablaufplan darstellen.
Als Zeitfenster werden vom Auftraggeber 45 Wochen veranschlagt. Die Ausführungsfristen nach Formblatt 214 (Pkt. 1.1 und 1.2) sind zu beachten.
Im Unterkriterium Fertigungs- und Bauablauf wird als:
- eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit folgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Fertigungs- und Bauablaufs für den Stahlwasser- und Maschinenbau sowie der Technischen Ausrüstung anhand eines Ablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Es müssen alle Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).
Beschreibung des Fertigungs- und Bauablaufs für den Stahlwasser- und Maschinenbau sowie der Technischen Ausrüstung mit allen wesentlichen Fertigungs- und Bauphasen (z.B. kritische Bauphasen und technologisch erforderliche Fristen, mögliche Behinderungen, Prüfungen, Abnahmen, klarer Bezug zu den Baulosen 1 und 3).
Alle Anforderungen an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) aus Vertragsunterlagen werden erkannt und dargestellt. Die Abhängigkeiten aller Vorgänge sind untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen, auch in Bezug auf die Baulose 1 und 3, dargestellt. Die dargestellten Ausführungszeiten sind plausibel.
- eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Bauablaufs anhand eines Fertigungs- und Bauablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Fertigungs- und Bauphasen. Es müssen alle wesentlichen Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).
Grundsätzliche Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt. Der Bezug auf die Baulose 1 und 3 wurde ansatzweise dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind zumindest im Wesentlichen untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn ein Fertigungs- und Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Fertigungs- und Bauablaufs anhand eines Fertigungs- und Bauablaufplans mit Darstellung der wichtigsten Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Fertigungs- und Bauablaufs mit allen wesentlichen Phasen.
Grundsätzliche Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- eine über die Grundanforderungen hinaus gehende aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn ein Fertigungs- und Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des Fertigungs- und Bauablaufs anhand eines Plans, der die wesentlichen Bearbeitungsschritte weitgehend nicht enthält. Beschreibung des Fertigungs- und Bauablaufs mit wenigen Phasen.
Die Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf sind nur unvollständig erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- Im Unterkriterium Bauablauf werden lediglich die Grundanforderungen (0 Punkte) erfüllt, wenn kein Fertigungs- und Bauablaufplan oder einer mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des Fertigungs- und Bauablaufs anhand eines Plans, der wesentliche Bearbeitungsschritte nicht enthält.
Die Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf sind nicht oder unvollständig dargestellt, die Vorgänge sind nicht verknüpft, Abhängigkeiten sind nicht zu erkennen.
weitere Angaben: siehe Anlage zum Formblatt 211 EU_Baulos 2_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien