Kurz vor dem ursprünglichen Schlusstermin für den Eingang der Angebote wurde von mehreren Bietern das Begehren der Einführung einer Stoffpreisgleitklausel vorgebracht. Das Begehren wird damit begründet, dass aufgrund der aktuell schwierige Marktlage (Krieg in der Ukraine) die Stahlpreise extremen Schwankungen unterliegen, so dass ein nicht kalkulierbares Preisrisiko zu erwarten ist. Die Vergabestelle kommt dem Begehren nach und führt eine Stoffpreisgleitklausel ein, die den ergänzten Vergabeunterlagen zu entnehmen ist. Um den Bietern die Möglichkeit zu geben, die Stoffpreisgleitklausel in ihrem Angebot zu berücksichtigen, wird der Schlusstermin für den Eingang der Angebote entsprechend geändert.