Lieferung und Pflanzung von Forstpflanzen auf Erstaufforstungsflächen der Landeshauptstadt München; Lieferung von Markierstäben; Zaunbau; Anbringung von Drahthosen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Baumpflanzungen im Großraum München, den Landkreisen Aichach-Friedberg, Freising und Fürstenfeldbruck: Pflanzen, Pflanzungen und Zaunbau
KR-Subm-2022-0011”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Pflanzung von Forstpflanzen auf Erstaufforstungsflächen der Landeshauptstadt München; Lieferung von Markierstäben; Zaunbau; Anbringung von Drahthosen”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Pflanzung von Forstpflanzen auf Erstaufforstungsflächen der Landeshauptstadt München; Lieferung von Markierstäben; Zaunbau; Anbringung von Drahthosen
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 66.000 Stk. Forstpflanzen; Lieferung von ca. 51.000 Stk. Markierstäbe Pflanzung von ca. 55.000 Stk. Forstpflanzen; ca. 2.600 Laufmeter...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 66.000 Stk. Forstpflanzen; Lieferung von ca. 51.000 Stk. Markierstäbe Pflanzung von ca. 55.000 Stk. Forstpflanzen; ca. 2.600 Laufmeter Zaunbau; Lieferung und Anbringung von ca. 600 Drahthosen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-04 📅
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände vorliegt; für den Fall des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden, nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Angaben (Eigenerklärung) zur (oder Nachweis der) Eintragung des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, oder Angaben zum anderweitigen Nachweis (oder anderweitiger Nachweis) einer erforderlichen Erlaubnis der Berufsausübung.
c) Sofern es sich bei dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers für die Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO bei dem Bundesamt für Justiz durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
d) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Landeshauptstadt München gesamtschuldnerisch haften.
Zu a) bis d): Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Angaben auch für diese einzureichen.
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe getrennt pro Geschäftsjahr und soweit in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erzielt worden ist),
b) Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Ausreichend ist auch eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
c) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) oder b) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe):
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), im Fall der Eignungsleihe außerdem Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Zu a) bis c): Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
a) Geeignete Referenzen (Eigenerklärung) in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit einschließlich der dortigen Ansprechperson und deren Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Angegeben werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2000 oder später erbracht worden sind.
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren,
c) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) bis b) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe):
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens).
d) ein von PEFC und FSC Deutschland anerkanntes Zertifikat z. B. RAL-Gütezeichen, Deutsches Forstservice Zertifikat oder KFPplus-Zertifikat
e) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Auftragnehmer den Nachweis zu erbringen, dass er für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch die in einer Umwelthaftpflichtversicherung enthaltenen typischen Umweltrisiken abdeckt - mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 2 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden abschließt.
Zu a) bis b): Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen
Hinweis:
Im Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
siehe Vergabeunterlagen
Hinweis:
Im Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 müssen Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Eigenerklärung - Bezug zu Russland i.S.d. VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. der VO (EU) 2022/576" mit den darin vorgesehenen Angaben einreichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“a) Für die vorgeschriebene Auftragsbekanntmachung (§ 40 VgV) einschließlich etwaiger ergänzender Bekanntmachungen ist jeweils die im Supplement zum...”
a) Für die vorgeschriebene Auftragsbekanntmachung (§ 40 VgV) einschließlich etwaiger ergänzender Bekanntmachungen ist jeweils die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung maßgeblich.
b) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle anzufordern, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabe-Plattform bereitstellen kann. Werden Informationen nach dieser Maßgabe verspätet angefordert, insbesondere Fragen verspätet gestellt, werden diese unter Umständen nicht mehr erteilt und Fragen unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise und sonstige Informationen zum Verfahrensablauf teilt die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote mit. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
c) Die ausschreibende Stelle führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bieter_innen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (LHM), soweit nicht andere Kommunikationsformen rechtlich zulässig oder geboten sind. Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bieter_innen jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln.
d) Bitte reichen Sie Ihr elektronisches Angebot ausschließlich über die für die Angebotsabgabe vorgesehene Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform ein. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe NICHT die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot NICHT (auch nicht zusätzlich zur Einreichung über die Vergabeplattform) per E-Mail oder per Fax ein.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 153-437814 (2022-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 153-437814
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Baumpflanzungen im Großraum München, den Landkreisen Aichach-Friedberg, Freising und Fürstenfeldbruck: Pflanzen, Pflanzungen und Zaunbau”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G.J. Steingaesser & Comp. Forstservice GmbH
Postanschrift: Fabrikstrasse 15
Postort: Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 93715060📞
E-Mail: info@steingaesser.de📧
Fax: +49 9371506150 📠
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 213-611852 (2022-10-31)