Beschreibung der Beschaffung
Das Hauptgewerk des Projekts ist die Oberleitungserneuerung auf den beiden Strecken 5453 und 5504. Auf Grund der zusätzlichen (Masttrennschalter) MTS im Bereich des Abzweigs Unterzeismering muss eine neue Ortssteuereinrichtung (OSE) mit Fernwirkanlage (FWA) errichtet werden. Für die Erstellung der OSE und FWA wird ein neues Betonschalthaus (BSH) errichtet für die Unterbringung der Schalttechnik. Für die neue OSE/FWA wird außerdem ein neuer Netzanschluss (50Hz) hergestellt und ein Anschluss in die bestehende TK Anlage. Zur Einrichtung der Baugleise werden Baugleissperren und Bauweichenstecker sowie Feste Absperrung und Isolatoren benötigt (Verweis auf Erläuterungsbericht EP Abs. 5.5.1.1 in Anlage 22)
Oberleitungserneuerung (Los 1)
Auf der Strecke zwischen Tutzing und Kochel soll die OLA nach aktuellem Regelwerk (Regelbauart Re200 und Re200) erneuert werden. Beginnend für die Strecke 5453 ab Mast 39-33 (km 0,4) bis Streckenende (Bhf Kochel) und für die Strecke 5504 ab Mast 40-2 (km 40,0+20) bis Mast 41-14 (km 41,7+03). Aufgrund der Verkürzung des Bestandskettenwerks ist zusätzlich die Anpassung des Festpunktes und die Neugründung des Masten 42-3n in der Nähe des Bestandsmasten 42-3 (km 42,1+13) auf der Strecke 5504 notwendig.
Es werden u.a. Fundamente, Maste, Kettenwerke, Umgehungsleitungen und Rückleiter nach den geltenden Richtlinien erneuert.
Ausgenommen sind auf der Strecke 5453 die beiden bereits erneuerten Bereiche auf der freien Strecke zwischen Penzberg und Bichl (Mast 23-9 km 23,5+24 bis Mast 24-17 km 24,8+51) und auf der freien Strecke zwischen dem Haltepunkt Benediktbeuern und Kochel (Mast 29-13 km 29,8+32 bis Mast 31-2 km 31,0+68). Hier werden die Oberleitungsmaste und die bereits erneuerten Kettenwerkslängen beibehalten. Zusätzlich bleiben die Maste 27-5 und 27-7 im Bahnhof Bichl (km 27,1+56 und 27,2+20) sowie der südliche Teil im Bf Kochel (ab Mast 35-9 km 35,3+25) bis zum Streckenende im Bestand. Hier ist einzig das Kettenwerk zu erneuern.
Zeitgleich zu der OL-Baumaßnahme wird durch den Straßenbaulastträger der SÜ km 7,368 der Berührschutz erneuert. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist zusammen mit dem AN-BAU die Durchführung zu terminieren und mit dem Bauamt Weilheim abzustimmen.
Außerdem gilt für die gleiche SÜ; Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Möglichkeiten erläutert, wie mit der zu niedrigen lichten Höhe der SÜ „Seeshaupter Straße“ zwischen Bernried und Seeshaupt umgegangen werden kann. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde mit Hilfe einer exakten Berechnung des GC-Profils an der betroffenen SÜ die in der Ril 997.01 geforderte Mindestfahrdrahthöhe von 5,05 m plus Hebungsreserve verringert werden. Die Berechnung wurde durchgeführt und auf dieser Grundlage die Kettenwerksabsenkung für die SÜ geplant (siehe EP Anlage 6.5.3). Die Anpassung des Lichtraumprofiles wurde zusätzlich bei der DB Netz Zentrale durch eine Unternehmensinterne Genehmigung beantragt.
Generell kann es bauzeitlich notwendig werden, dass Kabelführungssysteme bei Gründungs- und Abbrucharbeiten ausgebaut und Kabel bauzeitlich gesichert werden müssen. Vor dem Setzen eines neuen Mastes ist sicherzustellen, dass kein TK-Kabel und auch keine Pluslänge des LWL-Kabels F7146 getroffen wird, die erdverlegt sind. Dazu sind Kabeleinweisungen bei der DB Kommunikationstechnik zu bestellen uns durchzuführen (Kabelmerkblatt). Im Bereich der bereits 2017 neu errichteten Oberleitungsanlage zwischen km 29,8 und 31,1 ist die Umgehungsleitung zu verkabeln und direkt in der Erde zu verlegen.
Fernwirkanlage Unterzeismering (FWA)
Tiefbauarbeiten (Los 1):
Die Unterbringung soll in einem separaten Betonschalthaus (BSH) am Bahnübergang km 41,4+37 der Strecke 5504 (ca. km 1,8+71 der Strecke 5453) erfolgen.
Als Baukörper wird ein BSH z. B. aus dem Fertigungsprogramm der Beton- und Fertigteilbaugesellschaft Lauchhammer, Typ NFN 1/180, mit Außenabmessungen 2,00 m Breite x 1,78 m Tiefe x 2,75 m Höhe vorgesehen.
Der Zugang erhält ab der Asphaltfläche am BÜ-Schalthaus eine Betonsteinpflasterung.
Für das BSH OSE müssen die Anschlüsse an die Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Lage / örtliche Verhältnisse
Die eingleisige, elektrifizierte Stichstrecke 5453 Tutzing - Kochel ist vor allem für die Tourismusregion Oberbayern/Bayerische Voralpen bedeutsam. In den Werdenfelstakt eingebunden kann durch Vereinigen/Flügeln der Züge in Tutzing eine überwiegend umsteigefreie Verbindung von bzw. nach München angeboten werden.
Im Bereich zwischen dem Bahnhof Tutzing und der Abzweigstelle Unterzeismering verläuft parallel ein Teilabschnitt der Strecke 5504 zwischen München und Mittenwald.
Der Umbaubereich für die Oberleitungserneuerung liegt in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau und Bad Tölz-Wolfratshausen.
Der Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen den Bahnhöfen (Bf) Tutzing bis Kochel von Bahnkilometer 0,5+00 bis 35,6+13.
Der Abschnitt gehört zum Zuständigkeitsbereich des Instandhaltungsbezirkes München Hbf/Pasing/Murnau und zur Produktionsdurchführung (PD) München der Deutsche Bahn (DB) Netz AG.
Der Abschnitt Tutzing – Bichl ist als Hauptbahn deklariert, der Abschnitt Bichl – Kochel als Nebenbahn.
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke 5453 beträgt gemäß Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) 100 km/h.
Grober Bauablauf
Der Bauablauf des Hauptgewerks Oberleitung im Stand Entwurfsplanung ist dem Bauablaufplan Anlage 24 und der baubetriebliche Anmeldung Anlage 19 zu entnehmen.
FWA
März 2023 – Mai 2023 Tiefbauarbeiten (Standplatz BSH, Zufahrt, Stellen BSH, KTB)
Mai 2023 Netz-/Stromanschluss (50Hz) für FWA
Mai – Juni 2023 TK Arbeiten für FWA
Juni – Juli 2023 Ausführung OSE und FWA
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Auf der Strecke 5453 wird eine hohe Betriebsqualität und Pünktlichkeit gefordert, um Verspätungen bis in den Ballungsraum München zu vermeiden.
Auf der Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stundentakt mit Verdichtung auf einen Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit gefahren. Darüber hinaus verkehren zwischen Montag und Freitag zur Taktverdichtung fünf zusätzliche Zugpaare im Abschnitt Tutzing – Penzberg.
Planmäßiger Güterverkehr findet auf der Strecke nicht statt.
Die eingleisige Strecke 5453 Tutzing – Kochel wird im Zugmeldeverfahren nach Ril 408 betrieben. Die Strecke ist mit Streckenblock ausgerüstet.
Weiteres ist dem Auszug der angemeldeten Sperrpausen (Anlage 19) zu entnehmen.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in Örtliche und betriebliche Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Die Teilnahme an Kabeleinweisungen, sowie anderen Begehungen und Besprechungen ist sicherzustellen. Der AN hat für alle Besprechungen und Begehungen Protokolle anzufertigen. Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer (AN) der DB Netz AG. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Der Auftragnehmer ist für die Planung, Einladung und Durchführung der Betra- Besprechung, der Logistik-Besprechung, Baubesprechungen sowie der Kabeleinweisungen zuständig. Hierbei hat der AN innerhalb einer Woche ein Protokoll zu erstellen und es an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Baustellensicherung gegenüber dem Eisenbahnbetrieb:
Die Sicherung der Baustelle gegenüber Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb übernimmt ein von der DB Netz AG beauftragtes Sicherungsunternehmen. Ohne die von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen darf im Gefahrenbereich von Gleisen und Weichen nicht gearbeitet werden.
Durch den AN ist sicherzustellen, dass die festgelegten Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden (Aufgaben der Sicherungsüberwachung). Bei Änderung der äußeren Gegebenheiten sind notwendige Anpassungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen BzS zu veranlassen und durchzuführen.
Personal- und Geräteeinsatz; Personaleinsatzplan:
Grundlage der Personalplanung ist der Personaleinsatz/-plan (Anlage 2.1, 2.2 und 2.3), worin der zu kalkulierenden Zeitraum dargestellt ist (ohne Mängelbeseitigung, Nachtragsbearbeitung, Restarbeiten, VOB-Abnahmen etc.).
Des Weiteren sind die in der entsprechenden Anlage dargestellten Sperrpausenzeiten mit einzukalkulieren, insbesondere hinsichtlich Mehrschichtbetrieb, Nacht- u. Wochenendarbeit, erhöhter Personalbedarf vor, während und nach der Sperrpause, etc. Kurzfristige geringfügige Änderungen zu den bisher bekannten Sperrzeiten sind möglich und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Arbeiten außerhalb der Hauptbauzeit (z.B. Betra-Anträge, örtliche Einweisungen, Organisation der Sicherungspläne, Abstimmungen, Rechnungsprüfung, Vorbereitung der Abnahme, Nachtragsmanagement etc.) sind nach eigenem Ermessen zu kalkulieren. Innerhalb der kalkulierten Gesamtzeit sind alle Aufgaben gemäß Anlage 1.1-1.3+1.7 zu erfüllen.
Außerdem sind Änderungen in der fachtechnisch geprüften und durch den BVB freigegebenen Ausführungsplanung (AP) gemäß VV Bau STE in das Planwerk zu übernehmen (Braunstrich). Im Sinne der Beweissicherung ist der Auftragnehmer zum Führen von Gründungsprotokollen gemäß Ril 997.0130V01 und V02 verpflichtet.
Mindestens einer der zum Einsatz kommenden Bauüberwacher Elektrotechnik, muss als befähigte Person zur Abnahme der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken gemäß Ril 046.2749 berechtigt sein.
Für alle vom AN-Bau vor Ort auf der Baustelle zu erbringenden Arbeiten wird die Anwesenheit eines Bauüberwachers gefordert, auch wenn die Arbeiten außerhalb des Gleisbereiches stattfinden.