Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau
21FEI54503
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BÜB OB/KIB/SiGeKo
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Leer🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friesenbrücke / Weener
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 1 - BÜB OB/KIB/SiGeKo
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinenbau/Maschinentechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 2 - Maschinenbau
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrotechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 3 - Elektrotechnik
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lst
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 4 - LST
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Geotechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 5 - Geotechnik
Dauer
Datum des Endes: 2024-02-28 📅
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ökologie
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 6 - Ökologie
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: -keine-
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-07
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-03-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-29 📅
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 028-072717 (2022-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-10) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: OB/KIB/SiGeKo
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: OB/KIB/SiGeKo
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinenbau
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Maschinenbau
Beschreibung der Beschaffung: Elektrotechnik
Beschreibung der Beschaffung: Lst
Beschreibung der Beschaffung: Geotechnik
Beschreibung der Beschaffung: Ökologie
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 028-072717
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: OB/KIB/SiGeKo
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-10 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ILB Ingenieurgesellschaft Behnen mbh
Postanschrift: Kirchstraße 9
Postort: Klein Berßen
Postleitzahl: 49777
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Niedersachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Maschinenbau
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr. Schippke + Partner - Beratende Ingenieure
Postanschrift: Prinzenstr. 8
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Elektrotechnik
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Lst
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Geotechnik
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBL Ingenieurgesellschaft Behnen mbh
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Ökologie
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 093-257871 (2022-05-10)