Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
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(1) Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
(Wichtung 30% und Mindeststandard)
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Fachlicher Lebenslauf mit Studiennachweisen und Bescheinigungen als Nachweis der beruflichen Befähigung/ Qualifikation des Bewerbers, der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
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Mindestanforderungen:
b1) Studium des Bauingenieurwesens oder vgl. mit entsprechender Vertiefung (z.B. Brückenbau, konstruktiven Ingenieurbau, Stahlbau etc.)
b2) Zertifikat für Ingenieure/innen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
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weitere wichtige Anforderungen:
b3) technische Zusatzqualifikationen (z.B. Schweißfachingenieur etc.)
b4) langjährige Berufserfahrung (Prüfer > 3 Jahre)
b5) fachspezifische Fortbildungen / Schulungen (mind. 3 Bescheinigungen)
b6) Führungserfahrung (Personalverantwortung > 3 Jahre)
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
4 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie drei von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
3 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie zwei von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
2 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie eine von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
1 Bewertungspunkt : b1) + b2) sind erfüllt (Mindestanforderung)
0 Bewertungspunkte: b1) und/oder b2) sind nicht erfüllt
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(2) Referenzen für ausgeführte vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren
(Wichtung 50 % und Mindeststandard)
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Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2019, 2020 und 2021 mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Bauwerksprüfers, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
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Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert:
Vergleichbar sind Aufträge, bei denen mehrere Prüfungen an Verkehrswegebrücken nach DIN 1076, in ähnlichem Umfang eines Loses und mit ähnlicher Aufgabenstellung wie für das beschriebene Projekt, in den Jahren 2019 bis 2021 abgewickelt wurden.
Die Ähnlichkeit im Umfang eines Loses ist gegeben, wenn innerhalb einer Referenz mindestens 10 unterschiedliche Bauwerke pro Jahr geprüft wurden. Referenzen, die über einen längeren Zeitraum gehen, werden kalenderjahresbezogen gewertet.
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
Die Ähnlichkeit in der Aufgabenstellung ist gegeben, wenn der Referenzauftrag folgende Komponenten enthält:
c1) verschiedene Prüfarten (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen, Sonderprüfungen)
c2) Brücken verschiedener Konstruktionen (Stahlbeton, Spannbeton und Stahl).
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Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus c1) ist vorgesehen:
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Prüfarten sind: Hauptprüfung (H), Einfache Prüfung (E), Sonderprüfung (S)
genau drei Prüfarten vertreten (H und E und S) Punkte je Referenz: 3,00
genau zwei Prüfarten incl. H vertreten (H und E oder S) Punkte je Referenz: 2,00
genau eine Prüfart vertreten (H oder E oder S) Punkte je Referenz: 1,00
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Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus c2) ist vorgesehen:
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Bauart, Stahlbeton oder Spannbeton (StB) Punkte je Referenz: 1,00
Bauart, Stahl (St) Punkte je Referenz: 1,00
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Die Summe der Einzelbepunktung der Komponenten c1) und c2) ergibt die maximale Punktzahl 5.
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5 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 5 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
4 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 4 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
3 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 3 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
2 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 2 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
1 Bewertungspunkt : Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 1 Punkt gemäß Bepunktungssystem. (Mindestanforderung)
0 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 0 Punkte gemäß Bepunktungssystem. Die Vergleichbarkeit ist somit nicht gegeben.
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Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Pro Referenz und Jahr ist die Prüfung an mindestens 10 unterschiedlichen Bauwerken nachzuweisen.
Bei jedem Bewerber werden die jeweiligen Komponenten der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen addiert.
Von allen bewerteten Referenzen wird anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet.
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Als Mindestforderung sind mindestens drei Referenzen, der letzten drei Jahre vorzulegen.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 10: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 8
- Ziffer 11: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 3
- Ziffer 12: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 9
- Ziffer 14: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 4
- Ziffer 15: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 7
- Ziffer 16: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 11