Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindeststandard zu den Referenzen des Bieters:
- Der Bieter (Unternehmen) muss Erfahrungen bei der Betreuung von ähnlichen Projekten bezüglich Deformationsmessungen von Bauwerken an Autobahnen bzw. großen Verkehrsanlagen vorweisen. Es sind mindestens drei Referenzen vorzuweisen.
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Mindeststandards zur Angabe und Nachweis der Qualifikation der vorgesehenen technischen Fachkräfte
Es sind mindestens folgende technische Fachkräfte mit den vorgegebenen beruflichen Befähigungen und Erfahrungen aufzuweisen und entsprechende Nachweise dem Angebot beizufügen:
-ein Projektleiter
----Qualifikation: Vermessungsingenieur oder gleichwertig
----Fachspezifische Erfahrung: mind. 5 Jahre als Projektleiter
----Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre:
--------mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen hinsichtlich der Betreuung, Koordination und Durchführung von vergleichbaren Projekten. Dabei muss es sich um Deformationsmessungen von Bauwerken an Autobahnen bzw. großen Verkehrsanlagen handeln.
--------mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen hinsichtlich der Auswertung der Messergebnisse und der Vergleich mit den Ergebnissen früherer Messungen (Analyse).
----Nachweise mind.: Ausbildungszertifikat, Lebenslauf, Referenzbeschreibung
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-zwei Vermessungsingenieure
----Qualifikation: Vermessungsingenieur oder gleichwertig
----Fachspezifische Erfahrung: mind. 5 Jahre als Vermessungsingenieur
----Referenz je Vermessungsingenieur innerhalb der letzten 5 Jahre:
--------mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen als hauptverantwortlicher Vermes-sungsingenieur für Deformationsmessungen an Bauwerken ähnlicher Größenverhältnisse.
----Nachweise mind.: Ausbildungszertifikat, Lebenslauf, Referenzbeschreibung
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Der Projektleiter und der 1. Vermessungsingenieur können ein und dieselbe Person darstellen.
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-zwei Vermessungstechniker
----Qualifikation: Ausbildung zum Techniker
----Fachspezifische Erfahrung: mind. 5 Jahre als Vermessungstechniker
----Referenz je Vermessungstechniker innerhalb der letzten 5 Jahre:
--------muss die verwendete Vermessungstechnik beherrschen und in die Verfahrensweise zur Projektab-wicklung eingewiesen sein. (mind. eine Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen)
----Nachweise mind.: Ausbildungszertifikat, Lebenslauf, Referenzbeschreibung
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- zwei Messgehilfen
----Fachspezifische Erfahrung:
--------muss die verwendete Vermessungstechnik beherrschen und in die Verfahrensweise zur Projektabwicklung eingewiesen sein. (mind. eine Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen)
----Nachweis mind.: Referenzbeschreibung
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Für die Leistungen der Vermessungsingenieure (1 & 2), der Vermessungstechniker (1 & 2) und der Messgehilfen (1 & 2) sowie deren Vertretungen sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen.
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-eine Fachkraft für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
----Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS 99 und RSA)". Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
----Nachweis mind.: MVAS Nachweis für BAB
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Mindeststandard zu Qualitätssicherung:
- Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis gilt ein gültiges Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig oder die Bestätigung eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung entspr. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
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Mindeststandard zu technischer Ausstattung:
- Der Bieter verfügt mindestens über folgende Geräte und technische Ausrüstung: Präzisions-Tachymeter; Präzisions-Digitalnivelliergerät inkl. Invarbandlatten; Präzisions-Neigungssensor / Digitale Wasserwaage; Stative, Prismen, Prismenstäbe, etc., die für die Präzisionsmessungen geeignet sind
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Mindeststandards zu den Leistungen anderer Unternehmen:
- Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1, Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 Abs. 4, Nr. 1 GWB vorliegen