Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über
Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die
Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern
nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf
die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und
Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick
auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Für die Überprüfung der Referenzen ist jeweils die Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse beim Referenzauftraggeber erforderlich.
Damit eine Referenz als Eignung wertbar ist, darf der Abschluss des Referenzprojekts maximal 3 Jahre
(gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung in diesem Vergabeverfahren)
zurückliegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- E-3.1: Der Bieter bzw. die BG erklärt, dass er/sie mindestens ein Projekt (=Vertrag mit einem Kunden, in
dessen Rahmen entweder die Beratung einer komplexen Vergabe oder aber auch die Beratung mehrerer
kleiner Vergaben während einem längeren Zeitraum stattgefunden hat)
durchgeführt hat, das hinsichtlich Aufgabe, Dauer bzw. Umsatz und Art mit der hier ausgeschriebenen Leistung
des Auftraggebers vergleichbar ist.
Dabei müssen alle geforderten Mindestanforderungen erfüllt werden, damit die Referenz als Eignung gewertet
werden kann:
· Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit über 100.000 € (netto) oder Laufzeit des Projekts betrug
mehr als ein Jahr
· Öffentlicher Auftraggeber
· Gegenstand der Ausschreibung, zu der eine Beratung stattgefunden hat: IT-System oder IT-Dienstleistung.
- E-3.2: Der Bieter bzw. die BG erklärt, dass er/sie mindestens zwei weitere Projekte durchgeführt hat, die
hinsichtlich Aufgabe, Dauer und Art des Auftraggebers die geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
· Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit jeweils über 50.000 € (netto)
· Öffentlicher Auftraggeber
· Gegenstand der Ausschreibung(en), zu der/denen eine Beratung stattgefunden hat: IT-System oder ITDienstleistung.