Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zu erfüllende Eignungs- und Mindestanforderungen (sonst ggf. Ausschluss)
Bewerbergemeinschaften (BG):
sind zugelassen, es ist dann ein gemeinsamer TNA auszufüllen. Verschiedene Nachweise und Erklärungen sind von allen Mitgliedern der BG gesondert zu erbringen. Geforderte Eigenerklärungen der Mitglieder der BG bzw. von weiteren Unternehmen können im TNA vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abgegeben werden.
Einsatz von weiteren Unternehmen:
In Eignungsleihe
Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Die Bewerber/die BG müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können (vgl. Verpflichtungserklärung Anlage T1 TNA)
Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber/die BG anstelle eigener Eignungsnachweise angibt. Im TNA sind Hinweise zu finden, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Der Bewerber/die BG kann bzgl. der Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV).
Nimmt der Bewerber/die BG die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bzgl. der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber/die BG und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften (Verpflichtungserklärung Anlage T1 zum TNA)
Auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise ist im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Ohne Eignungsleihe:
Soweit Bewerber oder BG beabsichtigen, Nachunternehmer (NU ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese spätestens vor Zuschlagserteilung zwingend zu benennen.
Auskünfte gemäß VgV und GWB
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der BG hat die nachfolgenden Erklärungen gemäß VgV und GWB abzugeben.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu § 124 GWB, ggf. Nachweise für eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Sollten die genannten Ausschlussgründe nach VgV oder GWB vorliegen, wird der AG einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss des Bewerbers nach Prüfung der Ausschlussgründe vom weiteren Verfahren geboten ist.
Handels-/Partnerschaftsregister
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der BG hat die folgenden Eigenerklärungen abgeben. Im Fall einer BG ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der BG abzugeben.
- Bestätigung, dass der Bewerber/die jeweiligen Mitglieder der BG im Handels-/Partnerschaftsregister eingetragen ist/sind (Auszug ist im Auftragsfall vorzulegen) oder Angabe der Rechtsform und des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens.
Bei Unternehmen mit einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sind die jeweiligen Handels-/Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.