Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 165 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022). Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen. Der geschätzte Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 165 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Der geschätzte Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 165 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Der geschätzte Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Datum des Beginns: 2022-09-13 📅
Datum des Endes: 2025-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-399641
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 165 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 165 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Der geschätzte Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Geschätzter Gesamtwert: 2 690 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Beförderung von rund 150 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung – Frühfahrten und Rückfahrten Montag bis Freitag
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 150 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 150 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen, von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen, von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Nach gegenwärtigem Schülerstand werden für Los 1 benötigt:
— Frühfahrten Montag bis Freitag
o Schulbeginn Montag: 09:10 Uhr alle Klassen
o Schulbeginn Dienstag bis Freitag: 08:00 Uhr alle Klassen
— Rückfahrten mittags
o Schulende Montag: 12:30 Uhr – Klassen 1. und 2.
o Schulende Montag: 13:15 Uhr – Klassen 3. bis 10.
o Schulende Dienstag bis Freitag: 12:15 Uhr – Klassen 1. und 2.
o Schulende Dienstag bis Freitag: 13:00 Uhr – Klassen 3. bis 10.
— Rückfahrten nachmittags
o Abfahrt Montag bis Donnerstag: heilpädagögische Tagesstätte 16:40 – 16:50 Uhr
o Abfahrt Freitag: heilpädagögische Tagesstätte 15:50 – 16:05 Uhr
Nach aktuellem Schülerstand müssen keine Rollstuhlfahrer befördert werden, die Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung (Kraftknoten-System) muss jedoch bei Bedarf vorhanden sein. Änderungen des Schülerstands und damit auch der Fahrtziele sind jederzeit, insbesondere auch während des Schuljahres möglich.
Nach aktuellem Schülerstand müssen keine Rollstuhlfahrer befördert werden, die Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung (Kraftknoten-System) muss jedoch bei Bedarf vorhanden sein. Änderungen des Schülerstands und damit auch der Fahrtziele sind jederzeit, insbesondere auch während des Schuljahres möglich.
Die vergaberechtlichen Anforderungen der § 97 Abs. 4 GWB zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden beachtet. Die Bildung weiterer Teillose ist jedoch angesichts der besonderen physischen und psychischen Konstitution und Persönlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe / des Alters der zu befördernden Schülerinnen und Schüler nicht möglich.
Die vergaberechtlichen Anforderungen der § 97 Abs. 4 GWB zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden beachtet. Die Bildung weiterer Teillose ist jedoch angesichts der besonderen physischen und psychischen Konstitution und Persönlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe / des Alters der zu befördernden Schülerinnen und Schüler nicht möglich.
> Auf die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit § 97 Abs. 4 S. 3 GWB in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 6 – Losweise Vergabe wird verwiesen.
Der geschätzte Wert für Los 1 unter Ziffer II.2.6) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 560 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 13.09.2022. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von rund 3 Jahren bis 01.08.2025 geschlossen. Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um je ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und endet spätestens zum Schuljahresende 2026/2027. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 13.09.2022. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von rund 3 Jahren bis 01.08.2025 geschlossen. Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um je ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und endet spätestens zum Schuljahresende 2026/2027. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von rund 15 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung – Frühfahrten nur Montag, Rückfahrten nur Freitag
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 15 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 15 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Nach gegenwärtigem Schülerstand werden für Los 2 benötigt:
— Frühfahrten nur Montag: Schulbeginn 09:10 Uhr alle Klassen
— Rückfahrten nur Freitag: Abfahrt heilpädagögisches Heim 14:20 Uhr
Der geschätzte Wert für Los 2 unter Ziffer II.2.6) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V.
Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim
und die Wohnsitze der Fahrgäste
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Bietergemeinschaft)
2. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (gesellschaftsrechtliche Verbindungen)
3. Erklärung
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §…
— über die Kenntnis und Einhaltung des Mindestlohngesetzes, Lohntarifvertrag und Mindestlohntarifvertrag
— zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
— Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im Vergleich zu regulär Beschäftigten
— Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind bzw. Erklärung, dass die vorgenannten gesetzlichen Anforderungen unter entsprechendem Bezug auf Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes erfüllt werden.
— Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind bzw. Erklärung, dass die vorgenannten gesetzlichen Anforderungen unter entsprechendem Bezug auf Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes erfüllt werden.
4. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
4. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
5. Scientology-Schutzerklärung
6. Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister
7. Genehmigung zur Personenbeförderung nach § 2 Abs. 1 PBefG
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
10. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis des Inhabers bzw. aller Geschäftsführer und Prokuristen
11. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (zugleich Teil der Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV als auch Angebotsbestandteil nach § 36 Abs. 1 S. 1 VgV und deshalb im Leistungsverzeichnis abgefragt). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
11. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (zugleich Teil der Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV als auch Angebotsbestandteil nach § 36 Abs. 1 S. 1 VgV und deshalb im Leistungsverzeichnis abgefragt). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1 bzw. Los 1 und 2 in Kombination
Mindestjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 900.000 EUR brutto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 900.000 EUR brutto.
Los 2
Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 50.000 EUR brutto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 50.000 EUR brutto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 und/oder Los 2
gemeinsame Anforderungen an die Referenzen
Wesentliche erbrachte Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Schülerbeförderungsleistungen vergleichbar sind, sind darzustellen. Zumindest die Hälfte der Leistungszeit muss in den Nachweiszeitraum von 3 bzw. 5 Jahren gefallen sein (siehe nachstehende spezifische Anforderungen der Lose). Dies gilt sowohl für Konstellationen, bei denen der Beginn des Leistungszeitraums vor dem Nachweiszeitraum lag, als auch für Konstellationen, in denen das Ende des Leistungszeitraums nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegt.
Wesentliche erbrachte Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Schülerbeförderungsleistungen vergleichbar sind, sind darzustellen. Zumindest die Hälfte der Leistungszeit muss in den Nachweiszeitraum von 3 bzw. 5 Jahren gefallen sein (siehe nachstehende spezifische Anforderungen der Lose). Dies gilt sowohl für Konstellationen, bei denen der Beginn des Leistungszeitraums vor dem Nachweiszeitraum lag, als auch für Konstellationen, in denen das Ende des Leistungszeitraums nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegt.
Je Referenzprojekt sind Angaben zur Leistung, zum Auftraggeber und dessen Ansprechpartner (Referenzgeber), zum Leistungszeitraum, zum Umfang der Tourenplanung, zu den beförderten Fahrgästen sowie zum Auftragsvolumen (brutto), bezogen auf den Leistungszeitraum, zu machen.
Je Referenzprojekt sind Angaben zur Leistung, zum Auftraggeber und dessen Ansprechpartner (Referenzgeber), zum Leistungszeitraum, zum Umfang der Tourenplanung, zu den beförderten Fahrgästen sowie zum Auftragsvolumen (brutto), bezogen auf den Leistungszeitraum, zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eingestuft, wenn sie anhand der drei geforderten Referenzprojekte nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Die Leistungszeit muss jeweils mindestens einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren umfasst haben. In allen drei Referenzprojekten müssen schwerpunktmäßig körperlich, geistig oder seelisch behinderte Fahrgäste befördert worden sein.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eingestuft, wenn sie anhand der drei geforderten Referenzprojekte nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Die Leistungszeit muss jeweils mindestens einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren umfasst haben. In allen drei Referenzprojekten müssen schwerpunktmäßig körperlich, geistig oder seelisch behinderte Fahrgäste befördert worden sein.
Die Angabe des Auftragsvolumens stellt keine Mindestanforderung dar und erfolgt rein nachrichtlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben bei den benannten Referenzgebern stichprobenartig oder auf konkrete Veranlassung zu überprüfen.
Die Angabe des Auftragsvolumens stellt keine Mindestanforderung dar und erfolgt rein nachrichtlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben bei den benannten Referenzgebern stichprobenartig oder auf konkrete Veranlassung zu überprüfen.
Los 1 bzw. Los 1 und 2 in Kombination
spezifische Anforderungen an die Referenzen
Der Nachweiszeitraum beträgt fünf Jahre: ab 1. Januar 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. In je einem Referenzprojekten muss die Tourenplanung mindestens 30 Fahrzeuge, in einem Referenzprojekt mindestens 20 Fahrzeuge umfasst haben. Erfolgte die Leistungserbringung in einer Arbeitsgemeinschaft, muss die Tourenplanung in der Verantwortung des Bieters gelegen haben. Im dritten Referenzprojekt muss der Bieter 10 Fahrzeuge gestellt haben, ohne zwingend für die Tourenplanung verantwortlich gezeichnet zu haben.
Der Nachweiszeitraum beträgt fünf Jahre: ab 1. Januar 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. In je einem Referenzprojekten muss die Tourenplanung mindestens 30 Fahrzeuge, in einem Referenzprojekt mindestens 20 Fahrzeuge umfasst haben. Erfolgte die Leistungserbringung in einer Arbeitsgemeinschaft, muss die Tourenplanung in der Verantwortung des Bieters gelegen haben. Im dritten Referenzprojekt muss der Bieter 10 Fahrzeuge gestellt haben, ohne zwingend für die Tourenplanung verantwortlich gezeichnet zu haben.
Los 2
Der Nachweiszeitraum beträgt drei Jahre: ab 1. Januar 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. In allen drei Referenzprojekten muss der Bieter jeweils mindestens 10 Fahrzeuge gestellt haben. Die Angabe zur Tourenplanung stellt ebenfalls keine Mindestanforderung dar und erfolgt rein nachrichtlich.
Der Nachweiszeitraum beträgt drei Jahre: ab 1. Januar 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. In allen drei Referenzprojekten muss der Bieter jeweils mindestens 10 Fahrzeuge gestellt haben. Die Angabe zur Tourenplanung stellt ebenfalls keine Mindestanforderung dar und erfolgt rein nachrichtlich.
Zertifizierung
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 49 Abs. 1 VgV hat der Bieter seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das Zertifikat "Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung" (TÜV/DEKRA) oder eine vergleichbare Bescheinigung nachzuweisen.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 49 Abs. 1 VgV hat der Bieter seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das Zertifikat "Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung" (TÜV/DEKRA) oder eine vergleichbare Bescheinigung nachzuweisen.
Beschäftigtenzahl
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 1 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch über die Vergabeplattform
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein (e. V.)
Kontakt
Kontaktperson: HITZLER INGENIEURE – Vergabemanagement
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av19a15c🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Je Bieter und Los ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote je Los führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die Vergabeplattform aumass (https://plattform.aumass.de). Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Bieter sind aufgefordert, sich rechtzeitig mit Funktionsweise der Vergabeplattform insbesondere mit Blick auf die elektronische Angebotsabgabe vertraut zu machen.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die Vergabeplattform aumass (https://plattform.aumass.de). Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Bieter sind aufgefordert, sich rechtzeitig mit Funktionsweise der Vergabeplattform insbesondere mit Blick auf die elektronische Angebotsabgabe vertraut zu machen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens acht Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens acht Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 140-399641 (2022-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung der Tourendisposition
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 Prozent
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausfallsicherheit
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 Prozent
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).