Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage einer Genehmigung für die geschäftsmäßige Personenbeförderung gem. PBefG oder eine EG-Lizenz
für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks in Kopie und /
oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der Anzahl der
Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor
Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung
Finanzierungskonzept).
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen mit Angabe des
Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten,
deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers
mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist
und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort
mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens am Folgetag)
ein Ersatz gestellt werden kann.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass das Fahrpersonal den Anforderungen der BOKraft entsprechend
geeignet ist und im Besitz eine Führerscheins D1 bzw. D, eines Personenbeförderungsscheines und eines
erweiterten Führungszeugnisses ist.
Angabe, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die europäische Abgasnorm 4 einhalten und das
Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 10 Jahre bei Fahrzeugen und Kleinbussen und 15 Jahre bei Bussen nicht
überschreiten.
Das Maximum der zu vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner / gleich der Anzahl der für die
Schülerbeförderung zur Leineweberschule zur Verfügung stehenden Fahrzeuge.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit der Ausführung der Leistung bekannt
gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren. Auf das Bundesdatenschutzgesetz wird
verwiesen.
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die eingesetzten Bestimmungen,
hier insbesondere der STVZO und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die
Emissionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahren
werden, die die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO ) entsprechen.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der
Beförderungsbedingungen verfügen.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer
einsetzen. Auf Verlangen des Schulträgers darf das Unternehmen bestimmtes Fahr- und Begleitpersonal nicht
mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung und Zuverlässigkeit sprechen.
In Fahrzeugen und Kleinbussen dürfen in der Schülerbeförderung zu städtischen Schulen nicht mehr Schülerinnen
und Schüler befördert werden, als Sitzplätze in den Fahrzeugen zugelassen sind. In diesen Fahrzeugen dürfen
nach § 21 Abs.1a Straßenverkehrsordnung
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die
Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder
benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Bieterangabenverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.