Begleitende Evaluierung ESF Plus im Freistaat Sachsen für den Förderzeitraum 2021-2027 Los 1: Evaluierungszeitraum 2023-2026

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrags Begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds Plus im Freistaat Sachsen für den Förderzeitraum 2021-2027, Los 1: Evaluierungszeitraum 2023-2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-05 Auftragsbekanntmachung
2023-03-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: 13-0452/205
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrags Begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds Plus im Freistaat Sachsen für den Förderzeitraum 2021-2027, Los 1: Evaluierungszeitraum 2023-2026
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de 🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-0 📞
Fax: +49 35145100889080 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1849e117be4-5e7f5c4aefcdc5f7 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 238-684957
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre und beginnt mit Zuschlagserteilung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Von Seiten der Europäischen Union besteht die Vorgabe, Evaluierungen zur Verbesserung der Qualität der Durchführung des ESF Plus-Programmes des Freistaates Sachsen sowie zur Bewertung anhand eines oder mehrerer der folgenden Kriterien: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert sowie dessen Auswirkungen vorzunehmen (Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060). Die Evaluierungen sollen dabei von funktional unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden (Artikel 44 Absatz 3 VO (EU) Nr. 2021/1060).
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Die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) beabsichtigt, die begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds Plus (Förderzeitraum 2021-2027) zu vergeben.
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Die Begleitende Evaluierung des ESF Plus-Programms wird über den gesamten Förderzeitraum in drei Losen vergeben.
Das hier zu vergebene Los 1 umfasst den Evaluierungszeitraum 2023 bis 2026 und beinhaltet:
- eine Durchführungsevaluierung (Teil A),
- eine Evaluierung der Kohärenz (Teil B),
- zwei Wirkungsevaluierungen (Teil C),
- die erste Evaluierung des ESF Plus-Programms (Teil D),
- die Erstellung des Berichts zur Halbzeitüberprüfung (Teil E) sowie
- fachspezifische Evaluierungsfragen zu Teil C Wirkungsevaluierungen.
Drei anlassbezogene Evaluierungen (Los 2) und nach Abschluss des Förderzeitraums eine weitere Evaluierung des ESF Plus-Programms im Jahr 2028 (Los 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt vergeben.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischen Sozialfonds Plus im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2021-2027
Zusätzliche Informationen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre und beginnt mit Zuschlagserteilung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot vorzulegen bzgl. Fachkompetenz: mindestens eine einschlägige Referenz zu einem bereits abgeschlossenen Auftrag bzw. Gesamtauftrag in den letzten 96 Monaten vor Angebotserstellung. Jeder Referenzauftrag muss mindestens 50.000 EUR (brutto) erreicht haben. Insgesamt müssen folgende Bereiche durch Referenzen abgedeckt werden: Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung und Erstellung von Programmen oder Änderungsarbeiten zu Programmen jeweils des ESF oder des EFRE. Der Nachweis kann in einer Referenz oder in mehreren Referenzen erfolgen. Methodenkompetenz: Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss das folgende Merkmal der Methodenkompetenz erfüllen: Analyse von Instrumenten der Wirtschaftsmarktförderung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den Vor- und Zunamen, die Ausbildung, die berufliche Erfahrung und die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Diese Personen müssen über einen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Eine dieser beiden Personen muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (ESF oder EFRE) oder der Erstellung oder Änderung von Operationellen Programmen (ESF oder EFRE) besitzen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1849e117be4-5e7f5c4aefcdc5f7 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 238-684957 (2022-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 746772.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-155496
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 238-684957
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Von Seiten der Europäischen Union besteht die Vorgabe, Evaluierungen zur Verbesserung der Qualität der Durchführung des ESF Plus-Programmes des Freistaates Sachsen sowie zur Bewertung anhand eines oder mehrerer der folgenden Kriterien: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert sowie dessen Auswirkungen vorzunehmen (Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060). Die Evaluierungen sollen dabei von funktional unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden (Artikel 44 Absatz 3 VO (EU) Nr. 2021/1060). Die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) vergibt die begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds Plus (Förderzeitraum 2021-2027) über den gesamten Förderzeitraum in drei Losen. Das hier beauftragte Los 1 umfasst den Evaluierungszeitraum 2023 bis 2026 und beinhaltet: - eine Durchführungsevaluierung (Teil A), - eine Evaluierung der Kohärenz (Teil B), - zwei Wirkungsevaluierungen (Teil C), - die erste Evaluierung des ESF Plus-Programms (Teil D), - die Erstellung des Berichts zur Halbzeitüberprüfung (Teil E) sowie - fachspezifische Evaluierungsfragen zu Teil C Wirkungsevaluierungen. Drei anlassbezogene Evaluierungen (Los 2) und nach Abschluss des Förderzeitraums eine weitere Evaluierung des ESF Plus-Programms im Jahr 2028 (Los 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt vergeben.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-07 📅
Name: Moysies & Partner IT- und Managementberatung mbB
Postanschrift: Mittelweg 56a
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 746772.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen in der Vertragslaufzeit zu Grunde.
Quelle: OJS 2023/S 053-155496 (2023-03-10)