Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen. Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden. Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird. Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen. Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: FV3-04/03/2022
Kurze Beschreibung:
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-11 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 071-189741
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDWRGS0
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Geschätzter Gesamtwert: 380 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die PBeaKK ist berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Rahmenvertrag bis zu zwei Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption:
Die PBeaKK ist berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Rahmenvertrag bis zu zwei Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschlandweit Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Nachweis/Bestätigung dass der Bieter im Berufs-/ Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, eingetragen ist.
zu A) Kopie (Nachweis darf zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) oder Eigenerklärung (Angebotsformblatt, Anhang 6, Ziffer 6; im Falle eines Unterauftrags/Eignungsleihe zusätzlich formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers/Dritten) liegt vor.
zu A) Kopie (Nachweis darf zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) oder Eigenerklärung (Angebotsformblatt, Anhang 6, Ziffer 6; im Falle eines Unterauftrags/Eignungsleihe zusätzlich formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers/Dritten) liegt vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B) Allgemeine Unternehmensdarstellung.
C) Erklärung über - den Gesamtumsatz des Unternehmens (in EUR) sowie - den Umsatz (in EUR) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Erklärung über - den Gesamtumsatz des Unternehmens (in EUR) sowie - den Umsatz (in EUR) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren.
D) Betriebshaftpflichtversicherung, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich gesundheitsbezogener Daten und Sozialdaten) umfasst mit Mindestdeckungssummen je Schadensereignis:
- bei Sachschäden, pauschal 10.000.000,-- EUR,
- bei Vermögensschäden 1.000.000,-- EUR.
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss der Versicherungsschutz bestehen.Vorbereitete Bestätigung - siehe Anhang 6, Ziff.7 - liegt vor.
Mindeststandards:
zu B) (Formlose) Eigenerklärung liegt vor.
zu C) Eigenerklärung Anhang 7A der Vergabeunterlagen liegt vollständig ausgefüllt vor.
zu D) Vorbereitete Bestätigung - siehe Anhang 6, Ziff.7 der Vergabeunterlagen - liegt vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
F) Darstellung der Erfahrungen im Bereich der Hörgerätebegutachtungen durch Referenzen über bereits getätigte Aufträge.
Mindeststandards:
zu E) Eigenerklärung Anhang 7A der Vergabeunterlagen liegt vollständig ausgefüllt vor.
zu F) Nachweis von mindestens 1 Referenz (nicht älter als 3 Jahre) über Auftrag für die Leistung "Hörgerätebegutachtung", die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Zum Nachweis der Referenzen ist ausschließlich Anhang 7B der Vergabeunterlagen "Referenzblatt" zu verwenden.
zu F) Nachweis von mindestens 1 Referenz (nicht älter als 3 Jahre) über Auftrag für die Leistung "Hörgerätebegutachtung", die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Zum Nachweis der Referenzen ist ausschließlich Anhang 7B der Vergabeunterlagen "Referenzblatt" zu verwenden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis brutto
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: April 2026
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 071-189741 (2022-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auf die Angabe des Gesamtauftragswerts unter II.1.7 und unter V.2.4 wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDWRWR0
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-30 📅
Name: MANUTEX GmbH
Postort: Freudenberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Siegen-Wittgenstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Auf die Angabe des Gesamtauftragswerts unter II.1.7 und unter V.2.4 wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.