Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Mindestens 1 Referenz muss relevante Forschungsergebnisse im Bereich 5G Security beinhalten
o Mindestens 1 Referenz muss Forschungsarbeiten zu Schwachstellen und Sicherheitslücken im Bereich 5G beinhalten
o In mindestens 1 Referenz müssen Erfahrungen in der Schulung im Bereich 5G Security nachgewiesen werden
o In mindestens 1 Referenz müssen Erfahrungen in der Anwendung von Netzwerk-Analyse-Software nachgewiesen werden
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Eigenerklärung: Vermeidung eines Interessenkonflikts
Um Interessenkonflikte auszuschließen wird die Auftraggeberin die berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 Abs. 2 VgV überprüfen und Bieter ausschließen, bei denen Interessen vorliegen, die mit der Ausführung dieses Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer vertraglichen Zusammenarbeit mit einem Hersteller, Zulieferer, Ausrüster oder einem Mobilfunknetzprovider (MNO) im Bereich 5G oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit von den genannten vor.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise auch dann vor, wenn vertragliche Beratungsleistungen zu Sicherheitskonzepten, ISMS, Zertifizierungsstrategien oder regulatorischer Compliance im Bereich 5G geleistet werden.
Sofern ein Interessenskonflikt besteht, so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Bitte füllen Sie die beigefügte "Eigenerklärung Interessenkonflikte" aus und fügen Sie diese dem Angebot hinzu.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) ist die Eigenerklärung ebenfalls dem Angebot beizufügen.