Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrun-deliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten, wie diese im betreffenden Zuwendungsbescheid vorgegeben werden. Insbesondere sind dabei neben den Vorgaben im jeweiligen Zuwendungsbescheid selbst folgende Vorgaben einzuhalten: