Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angabe über die Zahl der Beschäftigten
- Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich deren Qualifikation:
*Für den Kapitän/Schiffsführer "kleine Hochseefischerei": Patent BK (oder nächsthöher = Patent BG) oder vergleichbare
Befähigungszeugnisse in Kopie; Maschinenpatent in Kopie; Eigenerklärung, dass ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis (GMDSS) vorliegt; Eigenerklärung, dass ein uneingeschränktes Seetauglichkeitszeugnis vorliegt; Eigenerklärung, dass gute Kenntnisse der englischen Sprache (Wort u. Schrift) vorliegen; Eigenerklärung, dass Erfahrungen aus dem Bereich Forschungsschifffahrt vorhanden sind; Eigenerklärung, dass mindestens 3 Jahre Fahrzeit in der Seeschifffahrt bestehen.
*Für die/den Steuermann/-frau "kleine Hochseefischerei": Patent BK (oder nächsthöher = Patent BG) oder vergleichbare Befähigungszeugnisse in Kopie; Maschinenpatent in Kopie; Eigenerklärung, dass ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis (GMDSS) vorliegt; Eigenerklärung, dass ein uneingeschränktes Seetauglichkeitszeugnis vorliegt; Eigenerklärung, dass gute Kenntnisse der englischen Sprache (Wort u. Schrift) vorliegen; Eigenerklärung, dass Erfahrung im Einsatz mit komplexen Geräten vorliegt.
*Für den/die Maschinisten/-in: Eigenerklärung, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Schiffs-maschinist vorliegt; Eigenerklärung, dass das Maschinenpatent C2 (vor 1970) bzw. Cnaut (nach 1970) oder nächsthöhere Patente vorliegen; Eigenerklärung, dass ein uneingeschränktes Seetauglichkeitszeugnis vorliegt; Eigenerklärung, dass eine Gesundheitskarte Deck und Maschine vorliegt; Eigenerklärung, dass mindestens 3 Jahre Fahrzeit in der Seeschifffahrt beste-hen.;
*Für den Koch/die Köchin: Eigenerklärung, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Koch vorliegt
*Urlaubs- und Krankheitsvertretung für den/die Schiffsmechaniker/-in: Eigenerklärung, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Matrose/-in bzw. Schiffsmechaniker/ -in vorliegt; Eigenerklärung, dass ein STCW Befähigungszeugnis (II/4) vorliegt
*Für das Personal Inspektion: Die Technische Inspektion der Reederei muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Diesbezüglich ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Zeugnis o-der Eigenerklärung)
- Eigenerklärung, dass das vorgesehen Personal die Bordsprache "Deutsch" in Wort und Schrift einwandfrei beherrscht und versteht.
- Angabe mindestens einer Referenz
- Eigenerklärung, dass Erfahrungen mit der Bedienung (Handling) komplexer Gerätschaften auf solchen Schiffen auf See bestehen
- Nachweis eines Qualitätsmanagementssystems
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um
gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.