Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung einer Software für die EMIR- & SFTR-Meldung
2022-LR-0005
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung: Bereitstellung einer Software für die EMIR- und SFTR-Meldung
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Marktinfrastrukturverordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012 (EMIR = European Market Infrastructure Regulation) trat am 16. August 2012 in Kraft. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Marktinfrastrukturverordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012 (EMIR = European Market Infrastructure Regulation) trat am 16. August 2012 in Kraft. Die darin enthaltenen Anforderungen, namentlich das zentrale Clearing standardisierter außerbörslich (OTC — over the counter) gehandelter Derivatekontrakte (im Folgenden "OTC-Derivatekontrakte"), Einschussanforderungen und Anforderungen für die Minderung des operationellen Risikos bei nicht zentral geclearten OTC- Derivatekontrakten, Meldepflichten für Derivatekontrakte, Anforderungen an zentrale Gegenparteien (CCP — central counterparties) und Anforderungen an Transaktionsregister, tragen dazu bei, das Systemrisiko einzudämmen, indem der Markt für OTC-Derivate transparenter gemacht wird und das Gegenparteiausfallrisiko sowie das mit OTC-Derivaten verbundene operationelle Risiko verringert werden.
Am 17. Juni 2019 ist die Änderungsverordnung (EU) Nr. 2019/834 (EMIR-REFIT-Verordnung) vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister in Kraft getreten.
Im Dezember 2020 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Abschlussbericht zu den technischen Standards (RTS und IST) gemäß der EMIR-REFIT-Verordnung veröffentlicht. Die Annahme der Entwürfe durch die Europäische Kommission und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird für das Jahr 2022 erwartet. Die Umsetzung muss 18 Monate nach Inkrafttreten (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) erfolgen (voraussichtlich Q2/Q3 2023). Es sind erhebliche fachliche und technische Erweiterungen und Änderungen an den bestehenden Meldeschemata durch die ESMA vorgegeben. So wird beispielsweise die Zahl der Meldefelder erhöht (jetzt 203 statt 129), und einige der bestehenden Meldefelder werden umbenannt.
Seit 2014 erfolgt die EMIR-Meldung durch eine Eigenentwicklung der Rentenbank an das Transaktionsregister Regis-TR. Die Daten werden aus der iSeries verwendet. Im Rahmen der Roadmap 2026 der Rentenbank ist eine Umstellung der Datenlieferung auf SAP oder Murex geplant. Aufgrund der Komplexität der externen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der IT-Strategie der Rentenbank wurde entschieden zukünftig keine Eigenentwicklung für das EMIR-/SFTR-Meldewesen zu verwenden. Die von der Rentenbank bisher genutzte Meldesoftware BAIS von BSM beinhaltet die EMIR-/SFTR-Meldung nicht. Daher wird, um zukünftig die Meldepflichten erfüllen zu können, eine Meldesoftware benötigt. Die neue Meldewesen-Software wird die Eigenentwicklung der Rentenbank für die EMIR-Meldung ersetzten und zum ersten Mal die SFTR-Meldung für die Rentenbank umsetzen.
Die Meldewesen-Software soll als SaaS-Lösung ("Software as a Service") bereitgestellt werden. Bei der SaaS-Lösung kann es sich sowohl um eine an die Vorgaben der Rentenbank angepasste Standardsoftware als auch um eine Individualentwicklung handeln. Der Umfang des Auftrags erstreckt sich auf die Bereitstellung und den Betrieb der Software, ihre Implementierung, die Wartung und den Support.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung, insbesondere detaillierte Anforderungen an die zu beschaffende Software, ergeben sich aus dem Leistungskatalog und dem Vertrag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rentenbank kann die Dauer des Vertrages durch einseitige Erklärung in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ende...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rentenbank kann die Dauer des Vertrages durch einseitige Erklärung in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ende der erstmaligen oder verlängerten Vertragsdauer einmalig oder mehrmals um jeweils bis zu zwölf Monate verlängern. Die Vertragsdauer darf insgesamt einen Zeitraum von sieben Jahren, berechnet ab dem Beginn der Nutzungsphase, nicht überschreiten.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rentenbank kann die Dauer des Vertrages durch einseitige Erklärung in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ende...”
Beschreibung der Optionen
Die Rentenbank kann die Dauer des Vertrages durch einseitige Erklärung in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ende der erstmaligen oder verlängerten Vertragsdauer einmalig oder mehrmals um jeweils bis zu zwölf Monate verlängern. Die Vertragsdauer darf insgesamt einen Zeitraum von sieben Jahren, berechnet ab dem Beginn der Nutzungsphase, nicht überschreiten. Nähere Angaben zu der Verlängerungsoption enthält der Vertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angabe der Vertragslaufzeit ist lediglich indikativ. Genaue Angaben zur Vertragslaufzeit enthalten die Vergabeunterlagen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bewerber können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bewerbers hinsichtlich Rechtsform, Unternehmensstruktur und wesentlichen Tätigkeitsfeldern einzureichen.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Unternehmen in den §§ 123 bis 126 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchzuführen.
4. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Die Eigenerklärung ist für alle Bewerber und Bewerbergemeinschaftsmitglieder vorzulegen. Auf das Zuschlagsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Darin sind Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019 bis 2021) zu machen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage eines Versicherungsnachweises (in Kopie) zu erbringen. Alternativ kann mit einer vom Bewerber zu erstellenden Eigenerklärung oder der Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verbindlich zugesagt werden, eine solche Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen im Falle des Zuschlags abzuschließen.
“zu 1.: Der Bewerber muss in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019 bis 2021) mindestens einen jährlichen Umsatz von jeweils 500.000 Euro (netto) erzielt...”
zu 1.: Der Bewerber muss in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019 bis 2021) mindestens einen jährlichen Umsatz von jeweils 500.000 Euro (netto) erzielt haben.
zu 2.: Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen auf eine der genannten Weisen nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen.
1. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter zu machen, die der Bewerber in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019 bis 2021) fest beschäftigt hat.
2. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben dazu zu machen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Bewerber in seinem Unternehmen umgesetzt hat.
3. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind darüber hinaus Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführt hat. Gegenstand der Referenzaufträge müssen die Implementierung/Einführung und der Betrieb einer Software-as-a-Service -Lösung für EMIR und SFTR gewesen sein. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bewerber benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen nur Referenzaufträge benannt werden, bei denen vor Ablauf der Teilnahmefrist mindestens der Beginn des Regelbetriebs ("go live" oder vergleichbar) erreicht wurde. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
o Bezeichnung des Referenzauftrags,
o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrags,
o Leistungszeitraum,
o Beschreibung der ausgeführten Leistungen, die so aussagekräftig ist, dass sie eine Bewertung des Referenzauftrags nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien ermöglicht. Angaben sind zu allen Kriterien gemäß den Vergabeunterlagen zu machen.
4. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind ferner Angaben zu den Konzeptions- und Dokumentationsstandards des Unternehmens zu machen. Zu erläutern ist, ob das Unternehmen folgende Standards umsetzt:
o Verfügbarkeit von Fach-/Verfahrenskonzepten,
o Anwenderleitfäden und Schulungsunterlagen (fachlich und technisch),
o technische Bedienerhandbücher und Kalkulationsbeschreibungen (formelbasiert).
5. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind überdies Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführt hat. Gegenstand der Referenzaufträge müssen Erfahrungen mit der Anbindung der Software-as-a-Service Lösung für EMIR und SFTR an einen zentralen SAP-Datenhaushalt gewesen sein. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bewerber benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen nur Referenzaufträge benannt werden, bei denen vor Ablauf der Teilnahmefrist mindestens der Beginn des Regelbetriebs ("go live" oder vergleichbar) erreicht wurde. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
o Bezeichnung des Referenzauftrags,
o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrags,
o Leistungszeitraum,
o Beschreibung der ausgeführten Leistungen einschl. der konkret angebundenen SAP-Komponenten, die so aussagekräftig ist, dass sie eine Bewertung des Referenzauftrags nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien ermöglicht. Angaben sind zu allen Kriterien gemäß den Vergabeunterlagen zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu 1.: Der Bewerber muss in dem genannten Zeitraum in jedem Kalenderjahr im Durchschnitt mindestens 50 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt haben.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-04
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-08-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbewerbern gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei...”
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbewerbern gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Teilnahmeantrags sind lediglich einmal für die Bewerbergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
2. a) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu Drittunternehmen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen ) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 und Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber auf ihre Eignung beruft. Für derartige Dritte ist ferner mit dem Teilnahmeantrag die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen.
2. b) Will ein Bewerber Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies erst in der Angebotsphase mit dem Angebot mitzuteilen. Im Teilnahmewettbewerb sind keine Angaben hierzu zu machen. Unterauftragnehmer müssen ebenfalls die Anforderungen an die Eignung erfüllen und dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen; dies wird in der Angebotsphase geprüft.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die Erklärung ist für alle Bewerber und Bewerbergemeinschaftsmitglieder sowie für Drittunternehmen (Eignungsgeber) vorzulegen.
4. Informationen zur elektronischen Einreichung der Teilnahmeanträge finden sich unter www.had.de.
5. Die Angabe zum voraussichtlichen Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber in Abschnitt IV.2.3) stellt lediglich eine vorläufige und unverbindliche Information dar. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe kann auch vor oder nach dem dort genannten Datum versandt werden.
6. Weitere Anforderungen an die Teilnahmeanträge ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
- Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2022/S 107-297086 (2022-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt a. M.
“Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung vom 3. Juni 2022, ABl. EU 2022/S 107-297086.
Das Vergabeverfahren wurde - abweichend von...”
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung vom 3. Juni 2022, ABl. EU 2022/S 107-297086.
Das Vergabeverfahren wurde - abweichend von den Angaben in Abschnitt VI.1, die aus technischen Gründen nicht geändert werden konnten - aus anderen schwerwiegenden Gründen gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, umgehend ein neues Vergabeverfahren über den Auftragsgegenstand einzuleiten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. - Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2022/S 138-394298 (2022-07-15)