Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach (siehe auch Anlage B 2.3 Referenzen):
• Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet.
• Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bewerber (Projekt-)Erfahrung im nachstehenden Bereichen hat:
• Check-In/automated Check-Out bzw. Check-In/Be-Out-Systeme im ÖPNV
Der Bewerber hat nachweislich mindestens einen Auftrag für ein produktives CIBO- bzw. CIaCO-System ohne zusätzliche Infrastruktur in Verkehrsverbünden oder verbundähnlichen Räumen in Europa (Mitgliedstaaten der EU oder des Schengen-Raums) für die Verkehrsmittel des ÖPNV (Bus und/oder Tram und SPNV) erhalten. „Ohne zusätzliche Infrastruktur“ bedeutet, dass die Fahrtermittlung über das Smartphone des Kunden funktioniert. Für das Funktionieren des CIBO- bzw. CIaCO-Systems darf nur die BLE-Beaconinfrastruktur an unterirdischen Haltestellen als Hilfsmittel genutzt werden. Zur Fahrterfassung darf es jedoch nicht erforderlich sein, darüber hinausgehende technische Hardware zu installieren.
Das System muss folgende Bedingungen erfüllen:
• eine korrekte Ermittlung der Start- und Zielhaltehaltestelle in mindestens 90% aller Fahrten.
• eine Verfügbarkeit des In/Out-Systems von mindestens 99,8% in Bezug auf ein Kalenderjahr bei 24h Betrieb
• eine Mindestanzahl von 100.000 Fahrten sind erfasst
• die vollständige Übernahme des First-Level-Supports hinsichtlich fahrtbezogener Kundenanliegen und Fahrtkorrekturen
• die Durchführung eines Betrugsmanagements, welches Betrugsfälle über einen Algorithmus identifiziert
• muss über ein SDK in eine Host-App (iOS und Android) eingebunden werden können
• muss ein Incidentmanagement betreiben
Hierzu benennt der Bewerber mindestens ein im Wirkbetrieb befindliches Referenzprojekt der letzten 3 Jahre (Zeitraum ab 01.01.2019).
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen:
• detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern) und eine technische Beschreibung des In/Out-Systems,
• Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, Ansprechpartner),
• Leistungszeitraum und -volumen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird je Bewerber ein Referenzsystem durch den Auftraggeber getestet. Hierfür werden mit den angegebenen Ansprechpartnern der Referenz Gespräche geführt und die Live-App mittels eines Crowd-Testing getestet.
Im Crowd-Testing werden durch rekrutierte Tester Fahrten mit den Live-Systemen der angegebenen Referenz im Kontext verschiedener Testszenarien durchgeführt. Die Fahrtergebnisse werden auf die korrekte Erfassung der Start- und Zielhaltestelle und die korrekte Auslösung des automatischen Check-Out bzw. Be-Out hin überprüft.
• Der Anteil der im Hinblick auf die Erkennung der Start- und Zielhaltestelle bzw. die Auslösung des automatischen Check-Out bzw. Be-Out als korrekt gewerteten Fahrten muss mindestens bei 75% liegen. Aufgrund der Stichprobengröße wird die untere Grenze des Konfidenzintervalls für das Crowd-Testing der Referenzsysteme auf diesen Wert festgelegt. Die im Lastenheft als Muss-Kriterium für den Wirkbetrieb aufgeführte Fahrtenbildungsgenauigkeit von 90% bleibt hiervon unberührt.
• Sofern ein Referenzsystem im Crowd-Testing den geforderten Wert von 75% korrekt erkannter Fahrten nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, mit dem Bewerber ein Aufklärungsgespräch zu diesem Sachverhalt zu führen.
• Sofern der Bewerber die Aufklärung verweigert, wird der Bewerber im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
• Sofern der Bewerber im Rahmen der Aufklärung keine plausiblen Gründe für die Unterschreitung der Fahrtenbildungsgenauigkeit im Test vorträgt, wird der Bewerber im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
• Sofern der Bewerber im Rahmen der Aufklärung plausible Gründe für die Unterschreitung der Fahrtenbildungsgenauigkeit vorträgt, behält sich der Auftraggeber vor, einen Nachtest des entsprechenden Referenzsystems unter gleichen Testbedingungen vorzunehmen. Wird im Nachtest die geforderte Fahrtenbildungsgenauigkeit erreicht, so gilt die Eignungsprüfung als bestanden. Wird die geforderte Fahrtenbildungsgenauigkeit nicht erreicht, so wird der Bewerber im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine detaillierte Beschreibung des Crowd-Testing ist den Vergabeunterlagen (Anlage 2.4) enthalten.