Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sachschäden bis zu 2.500.000 € je Schadensereignis
• Für Vermögensschäden bis zu 2.500.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden bis zu 500.000 € je Schadensereignis
oder
• Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen
- A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist
- A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr)
- B3.1 Bewertung der Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist
- B3.2 Bewertung Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr)
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
- B3.1 Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1):
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1 Pkt.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >10% und <30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (2,5 Pkt.)
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5 Pkt.)
- B3.2 Bewertungs-Items Bonitätsnachweis:
Niederer Zielerfüllungsgrad = schwache Bonität (1 Pkt.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = mittlere bis gute Bonität (2,5 Pkt.)
Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität (5 Pkt.)
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (der Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die Anlage 10 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen - Haftungserklärung - vorzulegen.