Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder ab sechs Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen im räumlichen Einzugsbereich Großraum Bonn
Das BMBF ist eine oberste Bundesbehörde mit Dienstsitz in Bonn und Berlin. Seit 2009 ist das BMBF ein zertifiziert familienfreundlicher Arbeitgeber. Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen hat sich das BMBF dazu entschlossen, die Betreuung der Kinder von Beschäftigten wohnortnah unter Wahrung der primären Zuständigkeiten der Länder und Kommunen weiterhin zu unterstützen. Hierbei soll auch der gleichbleibend angespannten Betreuungssituation Rechnung getragen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung in Tagesstätten
Referenznummer: 04513-9/6(2022)
Kurze Beschreibung:
Das BMBF ist eine oberste Bundesbehörde mit Dienstsitz in Bonn und Berlin. Seit 2009 ist das BMBF ein zertifiziert familienfreundlicher Arbeitgeber. Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen hat sich das BMBF dazu entschlossen, die Betreuung der Kinder von Beschäftigten wohnortnah unter Wahrung der primären Zuständigkeiten der Länder und Kommunen weiterhin zu unterstützen. Hierbei soll auch der gleichbleibend angespannten Betreuungssituation Rechnung getragen werden.
Das BMBF ist eine oberste Bundesbehörde mit Dienstsitz in Bonn und Berlin. Seit 2009 ist das BMBF ein zertifiziert familienfreundlicher Arbeitgeber. Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen hat sich das BMBF dazu entschlossen, die Betreuung der Kinder von Beschäftigten wohnortnah unter Wahrung der primären Zuständigkeiten der Länder und Kommunen weiterhin zu unterstützen. Hierbei soll auch der gleichbleibend angespannten Betreuungssituation Rechnung getragen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuung in Tagesstätten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-10 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 153-437702
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
Rückfragen per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und werden vom Auftraggeber nicht beantwortet!
Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Aktiviert ein Unternehmen die Teilnahme an einem konkreten Verfahren, so wird es grundsätzlich automatisch von der e-Vergabeplattform über Veränderungen in diesem Vergabeverfahren per E-Mail informiert. Die Bieter sind gleichwohl verpflichtet, vorsorglich auf der e-Vergabeplattform regelmäßig nach Veränderungen nachzusehen, insbesondere ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich und sollten spätestens bis zum 19.08.2022, 12 Uhr (eingehend) gestellt werden.
Wir empfehlen den Bietern, dass sie sich mit der e-Vergabeplattform vertraut machen, insbesondere mit den technischen Anforderungen und der FAQ-Liste (https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/FAQ/node_ana-web-faq.html).
Technische Fragen zur e-Vergabeplattform beantwortet der Support des Beschaffungsamts: Telefon: 0228/99 610 1234; E-Mail: support@bescha.bund.de
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
Rückfragen per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und werden vom Auftraggeber nicht beantwortet!
Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Aktiviert ein Unternehmen die Teilnahme an einem konkreten Verfahren, so wird es grundsätzlich automatisch von der e-Vergabeplattform über Veränderungen in diesem Vergabeverfahren per E-Mail informiert. Die Bieter sind gleichwohl verpflichtet, vorsorglich auf der e-Vergabeplattform regelmäßig nach Veränderungen nachzusehen, insbesondere ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich und sollten spätestens bis zum 19.08.2022, 12 Uhr (eingehend) gestellt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
Rückfragen per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und werden vom Auftraggeber nicht beantwortet!
Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Aktiviert ein Unternehmen die Teilnahme an einem konkreten Verfahren, so wird es grundsätzlich automatisch von der e-Vergabeplattform über Veränderungen in diesem Vergabeverfahren per E-Mail informiert. Die Bieter sind gleichwohl verpflichtet, vorsorglich auf der e-Vergabeplattform regelmäßig nach Veränderungen nachzusehen, insbesondere ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Aktiviert ein Unternehmen die Teilnahme an einem konkreten Verfahren, so wird es grundsätzlich automatisch von der e-Vergabeplattform über Veränderungen in diesem Vergabeverfahren per E-Mail informiert. Die Bieter sind gleichwohl verpflichtet, vorsorglich auf der e-Vergabeplattform regelmäßig nach Veränderungen nachzusehen, insbesondere ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich und sollten spätestens bis zum 19.08.2022, 12 Uhr (eingehend) gestellt werden.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich und sollten spätestens bis zum 19.08.2022, 12 Uhr (eingehend) gestellt werden.
Technische Fragen zur e-Vergabeplattform beantwortet der Support des Beschaffungsamts: Telefon: 0228/99 610 1234; E-Mail: support@bescha.bund.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2022/S 153-437702 (2022-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 672 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge