Bereitstellung von Personal zur Sicherheits- und Zutrittskontrolle

Auswärtiges Amt vertreten durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Bereitstellung von Personal zur Sicherheits- und
Zutrittskontrolle

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer optionalen Verlängerung um 2x je 1 Jahr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt vertreten durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Postleitzahl: 14776
Postort: Brandenburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.auswaertiges-amt.de 🌏
E-Mail: einkaufsteam1@auswaertiges-amt.de 📧
Telefon: +49 301817-97072 📞
Fax: +49 301817-3433 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 190-539480
ABl. S-Ausgabe: 190

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Personal zur Sicherheits- und
Zutrittskontrolle
Referenznummer: VS-118-2022-0245
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanzleigebäude LEX und LOI, Rue Jacques de Lalaing 8-14, 1040 Brüssel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.- Erklärung Eignung
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in
den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
benannt.
unter anderem:
- Nachweis über die Zertifizierung des Qualitätsmanagements
(falls vorhanden)
- Nachweis über die Zertifizierung des Umweltmanagements
- Eigenerklärung kleiner und mittlere Unternehmen Lizensierung durch belgisches Innenministerium
Das Sicherheitsunternehmen hat seinen Firmensitz in der Region Brüssel
Hauptstadt oder in den unmittelbar angrenzenden Flämischen Randgemeinden.
Das Sicherheitsunternehmen verfügt über eine mindestens 5-jährige Erfahrung im
Einsatz von Sicherheitspersonal am Dienstort Brüssel.
Das Sicherheitsunternehmen deckt neben den belgischen Landessprachen
Niederländisch und Französisch, in geringem Umfang Deutsch
auch Englisch als Fremdsprache in ihrer Gesamtheit durch das täglich
anwesende Personal ab. Die Unternehmen sind in der Lage, neben dem geforderten Sprachprofil auch den erforderlichen Anteil von weiblichen Sicherheitskräften zu stellen, um eine geschlechtsneutrale Personenkontrolle durchführen zu können. Mindestens 50% des an der Vertretung einzusetzenden Personals verfügt über eine mindestens zweijährige Erfahrung als Sicherheitskraft am Dienstort Brüssel.
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Die eingesetzten Mitarbeiter-/innen müssen über eine gültige Lizenz als
Sicherheitskraft (Ausweiskarte) verfügen. Neben den persönlichen Daten
enthält diese Karte die Tätigkeitscodes, für deren Ausübung der/die jeweilige
Mitarbeiter-/in befugt ist. Das Unternehmen muss, aufgrund seines Personalkörpers, in der Lage sein, kurzfristige Ausfälle von Mitarbeitern zu kompensieren und kurzfristig angeforderte zusätzliche Mitarbeiter zu stellen. Diese zusätzlichen Mitarbeiter müssen ebenfalls entsprechend qualifiziert sein.
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Die Unternehmen verfügen über mindesten 3 Referenzen aus Bewachungsaufträgen in Brüssel, davon mindestens 2 Empfehlungen von Auslandsvertretungen
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auswärtigen Amts (AGB-AA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Französisch

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf - Einkaufsteam 1
Nina Finianos
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de 🌏
Name: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
URL der Dokumente: https://www.auswaertiges-amt.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 190-539480 (2022-09-28)