Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeber die Leistungen aus der Pathologie inklusive der Molekularpathologie erbringen, insbesondere Histologie, Zytologie, Molekularpathologie, Sektionsleistungen, Schnellschnitte. Hiervon umfasst sind alle gängigen histologischen, enzymchemischen, immunhistochemischen und molekularpathologischen Verfahren (incl. Next Generation Sequencing - NGS). Die Durchführung der Verfahren erfolgt grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer steht für konsiliarische Erörterungen und Beratungen der Fachärzte zur Verfügung.
Gewünschte Spezialleistungen aus dem Bereich der Pathologie wie Konsil- oder Zweitbefundungen werden nach Absprache mit den Auftraggebern an die jeweiligen Einrichtungen weitergeleitet und von diesen direkt mit den Auftraggebern abgerechnet.
Vor (nicht standardmäßigen) Zusatzuntersuchungen muss mit den Auftraggebern die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer muss eine zeit- und sachgerechte Durchführung der von den Auftraggebern geforderten Pathologieleistungen gewährleisten. Eine hohe fachärztliche Kompetenz des Auftragnehmers bei histologischen- und zytologischen Untersuchungen und den geforderten Folgeuntersuchungen sowie bei Obduktionen ist unabdingbar.
Die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärung der Patienten erfolgt durch die Auftraggeber. Das Untersuchungsmaterial wird von den Auftraggebern ordnungsgemäß gekennzeichnet, mit den vereinbarten Begleitunterlagen / Zusatzinformationen versehen und dem Abholer an einem zentralen Punkt zur Verfügung gestellt.
Der Bereich "Neuropathologie" ist mit einem Arzt für Neuropathologie und zugeordnete Weiterbildungsassistenten zu versorgen.
Molekularpathologische Methoden und Analysenergebnisse sind von ärztlichen Mitarbeitern zu analysieren und auszuwerten. Alle Parameter der hämatologischen Spezialdiagnostik sind indikationsleitend anzubieten.
Der Leistungsgegenstand umfasst die Untersuchung von Schnellschnitten.
Dem Auftragnehmer obliegt die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsvorgaben, insbesondere der Archivierungsfristen.
Seitens des Auftragnehmers hat eine periodische Übermittlung von Leistungsstatistiken und fallbezogenen Abrechnungsdaten zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechend moderne Geräteausstattung zur Einhaltung geltender Richtlinien, Gesetze, Vorgaben, Normen.
Eine DIN-ISO Zertifizierung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 9001:2000 oder eines vergleichbaren QM- Systems) und die Teilnahme an Ringversuchen ist nachzuweisen.
Die Möglichkeit der Abrechnung von ambulanten Klinikleistungen (Ambulantes Operieren) muss durch die Vorhaltung einer KV-Zulassung vorhanden sein.
Art und Umfang der Untersuchungen ergeben sich aus den fachlichen Erfordernissen und den erteilten Aufträgen. Folgeuntersuchungen sind nur mit Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern Anweisungen in Schrift- oder Textform über die fachgerechte Entnahme und Behandlung des Untersuchungsmaterials zur Verfügung. Der Auftragnehmer berät die Auftraggeber hinsichtlich der Nutzung seines Leistungsangebotes, vor allem hinsichtlich der Auswahl der pathologischen Untersuchungen. Wird ein eingeführtes Untersuchungsverfahren modifiziert, welches die Ergebnisse und damit die Interpretation klinisch signifikant ändert, informiert der Auftragnehmer die Auftraggeber rechtzeitig.