Beschreibung der Beschaffung
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht in § 24a SGB VIII vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen hat. Erstmals soll dieser Bericht im Jahr 2023 vorgelegt werden, federführend ist das BMFSFJ.
Der jährliche Bericht soll im Wesentlichen folgende Bereiche abdecken:
a. Regelmäßige Darstellung des Ausbaustandes der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sowie des -bedarfs
- Es sind jährlich Daten zu den Angeboten der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, zur Betreuungssituation der Kinder im Grundschulalter sowie zum Betreuungsbedarf jeweils bundesweit sowie aufgeschlüsselt nach Ost- und Westdeutschland sowie nach Bundesländern darzustellen und einzuordnen (u. a. amtliche KJH-Statistik und KMK-Statistik, Daten der Nationalen Bildungsberichterstattung, Ergebnisse aus Elternbefragungen). Dabei ist die Zusammenarbeit mit Institutionen, die vom BMFSFJ gefördert werden und entsprechende Daten bereits analysieren und/oder erheben, erforderlich.
- Es sind zusätzliche quantitative und/oder qualitative Erhebungen in Erwägung zu ziehen, sofern sie über die bestehende Datenlage hinaus einen Erkenntnisgewinn zur Darstellung des Ausbaustandes und Bedarfs der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ermöglichen.
- Sowohl bei den Analysen der bestehenden Daten als auch bei der möglichen Konzipierung und Durchführung weiterer Erhebungen besteht eine besondere Herausforderung darin, einerseits der Heterogenität der Ganztagsangebote und ihrer Strukturen Rechnung zu tragen und andererseits eine bundesweite Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.
- Hinsichtlich des ersten Berichts, der 2023 vorzulegen ist, wird eine Darstellung des GaFöG sowie eine Bestandsaufnahme hinsichtlich
aa) des Ausbaustandes
bb) der Elternbedarfe
cc) der entsprechenden aktuellen Datenlage inklusive etwaiger Probleme
erwartet. Die dann jährlich folgenden Berichte sollen entsprechend darauf aufbauen.
b. Darstellung der Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des im GaFöG geregelten Rechtsanspruchs
- Es sollen Darstellungen jeweils Maßnahmen des Bundes (z. B. Umsetzung von Investitionsprogrammen, bundesrechtliche Regelungen) sowie der Länder (z. B. Förderrichtlinien der Länder zu den entsprechenden Investitionsprogrammen des Bundes, Länderprogramme, landesrechtliche Regelungen) zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern erfolgen. Dabei soll, sofern möglich, eine Entwicklung entsprechender Maßnahmen im Zeitverlauf dargestellt werden.
- Es ist notwendig, entsprechende Informationen regelmäßig zu recherchieren und/oder gezielt bei den zuständigen Landesministerien zu erfragen.
c. Jährlich wechselnde Themenschwerpunkte
Von Jahr zu Jahr sollen zusätzlich zu den jährlich wiederkehrenden Berichtsteilen unter a. und b. wechselnde Themenschwerpunkte beleuchtet werden, die von hoher Bedeutung für den quantitativen und qualitativen Ausbau sind (z. B. Personal im Ganztag (Qualifikationen, Personalbedarf und -gewinnung), Kooperationen von schulischen Angeboten mit außerunterrichtlichen Partnern, Beteiligung von Kindern im Ganztag). Dabei sollen aktuell verfügbare Daten, entsprechende Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Umsetzung des entsprechenden Schwerpunktthemas sowie Gelingensbedingungen und Herausforderungen dargestellt werden.
Eine punktuelle Weiterentwicklung der Konzeption des Berichts im Projektverlauf ist möglich. Die Erarbeitung des Berichtsentwurfs erfolgt in regelmäßiger Abstimmung mit dem BMFSFJ (z. B. im Rahmen von Jour Fixes, gemeinsamen Redaktionssitzungen). Eine Veranschaulichung der dargestellten Daten in Form von Grafiken, Abbildungen etc. ist ausdrücklich gewünscht.