Im Rahmen von Digitalisierung und kürzer werdenden Innovationszyklen benötigt die Bundeswehr für die Ausbildung SASPF ein Autorentool, welches in die IT-Architektur SASPF zu integrieren ist, eine agile und effiziente Erstellung von Ausbildungsprodukten unterstützt und dabei die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen der Bundeswehr erfüllt. Das Autorentool (Software) muss spezifische Einsatz-szenarien (Use-Cases) unterstützen, damit die teils heterogenen Anforderungen der verschiedenen Stake-holder abgedeckt werden können. Für eine strategische Lösung ist außerdem die fortlaufende Ausbaufä-higkeit und Zukunftssicherheit des Autorentools wichtig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-18.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: YG2AXMA09508904
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Digitalisierung und kürzer werdenden Innovationszyklen benötigt die Bundeswehr für die Ausbildung SASPF ein Autorentool, welches in die IT-Architektur SASPF zu integrieren ist, eine agile und effiziente Erstellung von Ausbildungsprodukten unterstützt und dabei die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen der Bundeswehr erfüllt. Das Autorentool (Software) muss spezifische Einsatz-szenarien (Use-Cases) unterstützen, damit die teils heterogenen Anforderungen der verschiedenen Stake-holder abgedeckt werden können. Für eine strategische Lösung ist außerdem die fortlaufende Ausbaufä-higkeit und Zukunftssicherheit des Autorentools wichtig.
Im Rahmen von Digitalisierung und kürzer werdenden Innovationszyklen benötigt die Bundeswehr für die Ausbildung SASPF ein Autorentool, welches in die IT-Architektur SASPF zu integrieren ist, eine agile und effiziente Erstellung von Ausbildungsprodukten unterstützt und dabei die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen der Bundeswehr erfüllt. Das Autorentool (Software) muss spezifische Einsatz-szenarien (Use-Cases) unterstützen, damit die teils heterogenen Anforderungen der verschiedenen Stake-holder abgedeckt werden können. Für eine strategische Lösung ist außerdem die fortlaufende Ausbaufä-higkeit und Zukunftssicherheit des Autorentools wichtig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: BAAINBW G2.1
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: baainbwg2.1@bundeswehr.org📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=474144🌏
Das Autorentool wird von bis zu 200 Autorinnen bzw. Autoren verwendet werden. Die erzeugten Ausbildungsinhalte werden von bis zu 80.000 Endnutzerinnen und Endnutzern genutzt
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist beabsichtigt, Pflegeleistungen, Wartungsleistungen und supportleistungen im Rahmen eines Folgevertrages zu verlängern
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Vertragsverfügung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01
Zusätzliche Informationen: entfällt
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.