Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift I Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift 23 ein weiteres Forschungsfahrzeug aufbauen. Im Rahmen dieser Beauftragung soll für das U-Shift 23 ein Lenksystem beschafft und ausgeliefert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung digitales Fahr- und Lenksystem im Projekt U-Shift 23
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile📦
Kurze Beschreibung:
“Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift I Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift 23 ein weiteres Forschungsfahrzeug aufbauen. Im Rahmen dieser Beauftragung...”
Kurze Beschreibung
Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift I Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift 23 ein weiteres Forschungsfahrzeug aufbauen. Im Rahmen dieser Beauftragung soll für das U-Shift 23 ein Lenksystem beschafft und ausgeliefert werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Digitales Fahr- und Lenksystem mit Straßenzulassung „Paravan Spacedrive“ (oder vergleichbar) Passendes Lenkgetriebe Einbau und Support des digitalen Fahr-...”
Beschreibung der Beschaffung
Digitales Fahr- und Lenksystem mit Straßenzulassung „Paravan Spacedrive“ (oder vergleichbar) Passendes Lenkgetriebe Einbau und Support des digitalen Fahr- und Lenksystems „Paravan Spacedrive“ (oder vergleichbar) Optional: Kranfernsteuerung für Rangierbetrieb
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-20 📅
Datum des Endes: 2022-06-21 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optional: Kranfernsteuerung für Rangierbetrieb
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den...”
Zusätzliche Informationen
Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld II.2.6) nicht ausgefüllt wird.“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Punkt 1 : Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB Punkt 2: Ein Nachweis über die gegenwärtig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Punkt 1 : Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB Punkt 2: Ein Nachweis über die gegenwärtig beste-hende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregis-terauszug nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist .
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - nicht vorhanden -
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - nicht vorhanden -
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-20
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 079-211409 (2022-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 167 400 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 079-211409
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schaeffler Paravan Technolgoie
Postort: Pfronstetten
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Baden-Württemberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 167 400 💰
Quelle: OJS 2022/S 146-417791 (2022-07-27)