Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zur
Eignung - sind folgende Angaben zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 5. der Anlage (bei Bietergemeinschaften
genügt die Abgabe durch ihren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu
Nachunternehmerleistungen und soweit erforderlich Vorlage Formblatt 235
Vergabehandbuch des Bundes (VHB) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten
anderer Unternehmen. Der Bieter, der sich zur Auftragsdurchführung
Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, ist verpflichtet, auf gesonderte
Aufforderung deren Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 236 VHB
vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 6. der Anlage (bei Bietergemeinschaft
genügt Abgabe durch deren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu
Arbeitskräften, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen, d.h. dass der ausführende
Mitarbeiter seit mindestens 5 Jahren "Expert-Niveau" bezogen auf die angebotene Firewalltechnik besitzt, Mindeststandard.
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 7. der Anlage (bei Bietergemeinschaft
genügt Abgabe durch deren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung gemäß Anlage Referenzen zu
drei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung
innerhalb der letzten 3 Jahren (mit Angabe von Ort/ Anschrift
Referenzobjekt, Leistungsumfang, -zeitraum, Ansprechpartner mit Funktion und
Kontaktdaten), Mindeststandard.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
Kopie Hersteller-Zertifikat, dass der ausführende Mitarbeiter "Expert-Niveau" bezogen auf die angebotene Firewalltechnik hat sowie Eigenerklärung des ausführenden
Mitarbeiters, dass er diese Befähigung seit mindestens 5 Jahren besitzt.
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren
erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die
Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf
Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.