ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B.
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de,
https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
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MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
Angebotsschreiben
Leistungsverzeichnis
Eigenerklärung zur Eignung
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen)
Erklärung zur IT-Sicherheit
ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)
bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer
ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Datenblatt mit technischen Spezifikationen und Angaben zum Energieverbrauch in Voltampere (VA)
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
Urkalkulation
HINWEISE ZUR RECHNUNGSSTELLUNG:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Einen Zugang erhalten Sie unter
https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do <
https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do> .
Rechnungszugang und Fälligkeit:
Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B.