Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen. Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführendem Unternehmen beizustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: 6080-21
Kurze Beschreibung:
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen.
Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführendem Unternehmen beizustellen.
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen.
Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführendem Unternehmen beizustellen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-20 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 117-330859
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde aufgrund des Umstands, dass die Lieferzeiten für hybride Rückkühler bereits jetzt sehr lang sind und sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen - gerade im Hinblick auf die globalen Lieferketten - weiter verlängern, gemäß § 15 Abs. 3 VgV verkürzt.
Dies insbesondere deshalb, da der Austausch und die Erneuerung der Anlage aufgrund des unerwarteten Defekts bis spätestens März 2023 abgeschlossen sein muss, sodass der gegenständliche Rückkühler bis spätestens Ende Januar zum Einbau bereitstehen muss.
Da es sich vorliegend um ein Krankenhaus handelt, das zum ordnungsgemäßen Betrieb eine funktionierende Kälteanlage voraussetzt, soll die Einsatzzeit des aktuellen Provisoriums so gering, wie möglich, gehalten werden; unter allen Umständen soll indes vermieden werden, dass auch in der kommenden Kühlperiode hierauf zurückgegriffen werden muss.
Die Angebotsfrist wurde aufgrund des Umstands, dass die Lieferzeiten für hybride Rückkühler bereits jetzt sehr lang sind und sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen - gerade im Hinblick auf die globalen Lieferketten - weiter verlängern, gemäß § 15 Abs. 3 VgV verkürzt.
Dies insbesondere deshalb, da der Austausch und die Erneuerung der Anlage aufgrund des unerwarteten Defekts bis spätestens März 2023 abgeschlossen sein muss, sodass der gegenständliche Rückkühler bis spätestens Ende Januar zum Einbau bereitstehen muss.
Da es sich vorliegend um ein Krankenhaus handelt, das zum ordnungsgemäßen Betrieb eine funktionierende Kälteanlage voraussetzt, soll die Einsatzzeit des aktuellen Provisoriums so gering, wie möglich, gehalten werden; unter allen Umständen soll indes vermieden werden, dass auch in der kommenden Kühlperiode hierauf zurückgegriffen werden muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen.
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen.
Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführendem Unternehmen beizustellen.
Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführendem Unternehmen beizustellen.
Die Auftraggeberin, die AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gemeinnützige GmbH, ist eine Tochtergesellschaft der AGAPLESION gAG mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die Auftraggeberin ist Gründungsmitglied des bundesweiten AGAPLESION-Konzerns, zu dem christliche Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Ausbildungsstätten gehören. Das AGAPLESION ELISABETHENSTIFT ist mit seinen über 400 Betten das zweitgrößte Krankenhaus in Darmstadt. Es ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Die Auftraggeberin ist Gründungsmitglied des bundesweiten AGAPLESION-Konzerns, zu dem christliche Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Ausbildungsstätten gehören. Das AGAPLESION ELISABETHENSTIFT ist mit seinen über 400 Betten das zweitgrößte Krankenhaus in Darmstadt. Es ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Hierdurch soll verhindert werden, dass die ausführende Firma die erforderlichen Bestellungen erst nach Abschluss der Bauausschreibung auslöst, da dies den kritischen Zeitplan und insbesondere das enge Zeitfenster bis zur nächsten Kühlperiode ernsthaft gefährden würde.
Hierdurch soll verhindert werden, dass die ausführende Firma die erforderlichen Bestellungen erst nach Abschluss der Bauausschreibung auslöst, da dies den kritischen Zeitplan und insbesondere das enge Zeitfenster bis zur nächsten Kühlperiode ernsthaft gefährden würde.
Ziel der Ausschreibung ist somit der Vertragsabschluss mit einem geeigneten Unternehmen, das in der Lage ist, einen geeigneten, den konkreten Anforderungen vor Ort entsprechendes Gerät (Rückkühler) kurzfristig zu liefern bzw. solange vorzuhalten, bis der Umbauprozess so weit fortgeschritten ist, dass der Einbau erfolgen kann (sog. „Just-in-time“ Lieferung).
Ziel der Ausschreibung ist somit der Vertragsabschluss mit einem geeigneten Unternehmen, das in der Lage ist, einen geeigneten, den konkreten Anforderungen vor Ort entsprechendes Gerät (Rückkühler) kurzfristig zu liefern bzw. solange vorzuhalten, bis der Umbauprozess so weit fortgeschritten ist, dass der Einbau erfolgen kann (sog. „Just-in-time“ Lieferung).
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsfrist wurde aufgrund des Umstands, dass die Lieferzeiten für hybride Rückkühler bereits jetzt sehr lang sind und sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen - gerade im Hinblick auf die globalen Lieferketten - weiter verlängern, gemäß § 15 Abs. 3 VgV verkürzt.
Die Angebotsfrist wurde aufgrund des Umstands, dass die Lieferzeiten für hybride Rückkühler bereits jetzt sehr lang sind und sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen - gerade im Hinblick auf die globalen Lieferketten - weiter verlängern, gemäß § 15 Abs. 3 VgV verkürzt.
Dies insbesondere deshalb, da der Austausch und die Erneuerung der Anlage aufgrund des unerwarteten Defekts bis spätestens März 2023 abgeschlossen sein muss, sodass der gegenständliche Rückkühler bis spätestens Ende Januar zum Einbau bereitstehen muss.
Dies insbesondere deshalb, da der Austausch und die Erneuerung der Anlage aufgrund des unerwarteten Defekts bis spätestens März 2023 abgeschlossen sein muss, sodass der gegenständliche Rückkühler bis spätestens Ende Januar zum Einbau bereitstehen muss.
Da es sich vorliegend um ein Krankenhaus handelt, das zum ordnungsgemäßen Betrieb eine funktionierende Kälteanlage voraussetzt, soll die Einsatzzeit des aktuellen Provisoriums so gering, wie möglich, gehalten werden; unter allen Umständen soll indes vermieden werden, dass auch in der kommenden Kühlperiode hierauf zurückgegriffen werden muss.
Da es sich vorliegend um ein Krankenhaus handelt, das zum ordnungsgemäßen Betrieb eine funktionierende Kälteanlage voraussetzt, soll die Einsatzzeit des aktuellen Provisoriums so gering, wie möglich, gehalten werden; unter allen Umständen soll indes vermieden werden, dass auch in der kommenden Kühlperiode hierauf zurückgegriffen werden muss.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2021,2020,2019
2) Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2021,2020,2019, die mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von hybriden Rückkühlern mit vergleichbaren Anforderungen) erwirtschaftet wurden.
Mindeststandards:
Zu 2) Der mittlere Jahresumsatz, der mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von hybriden Rückkühlern mit vergleichbaren Anforderungen) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) erwirtschaftet wurde, muss mindestens 600.000,00 EUR (netto) betragen.
Zu 2) Der mittlere Jahresumsatz, der mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von hybriden Rückkühlern mit vergleichbaren Anforderungen) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) erwirtschaftet wurde, muss mindestens 600.000,00 EUR (netto) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe der durchschnittlichen Anzahl festangestellter Servicetechniker (Inbetriebnahme und Wartung) in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019)
2) Nachweis von Unternehmensreferenzen mit folgenden Angaben:
- Kurztitel der Referenz, Projektbezeichnung
- Auftraggeber, inkl. Anschrift
- Leistungszeitraum
- Darstellung der erbrachten Leistung
- Auftragswert (netto)
Mindeststandards:
Zu 1) Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Servicetechniker (Inbetriebnahme und Wartung) in den letzten drei Jahren (2021,2020,2019) muss mindestens 10 Personen betragen.
Zu 2) Nachweis über die Erbringung von mindestens vier vergleichbaren Referenzprojekten (Lieferung von hybriden Rückkühlern mit vergleichbaren Anforderungen und einem Auftragswert von mind. 300.000,00 EUR, netto) innerhalb der letzten 3 Jahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 611327648534 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 117-330859 (2022-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
Kurze Beschreibung:
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen. Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführendem Unternehmen beizustellen.
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen. Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführendem Unternehmen beizustellen.
Die Auftraggeberin ist Gründungsmitglied des bundesweiten AGAPLESION-Konzerns, zu dem christliche Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Ausbildungsstätten gehören. Das AGAPLESION
ELISABETHENSTIFT ist mit seinen über 400 Betten das zweitgrößte Krankenhaus in Darmstadt. Es ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-10 📅
Name: JAEGGI Hybridtechnologie AG
Postanschrift: Am Hirschgässlein 11
Postort: Basel
Postleitzahl: CH-4051
Land: Schweiz 🇨🇭
Basel-Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Klinikbetreiber
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.