Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wenn die Zahl der wertbaren Teilnahmeanträge größer ist als fünf werden die Bewerber, die zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden sollen, nach folgenden Kriterien mit der jeweils aufgeführten Gewichtung ausgewählt:
1. Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 (III.1.2 Ziffer 3), Gewichtung 10 %.
Der Mindeststandard gemäß III.1.2 Ziffer 3 muss erreicht werden. Unterschreitet der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz den Mindeststandard, führt dies zum Ausschluss. 10 Punkte erhält derjenige Bewerber mit einem jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 von Euro 18 Millionen und mehr. Bei einem jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 zwischen Euro 1,8 Millionen und Euro 18 Millionen wird der Punktwert durch lineare Interpolation mit Rundung zur ganzen Punktzahl ermittelt.
2. Qualität und Anzahl der Referenzen (III.1.3 Ziffer 1), Gewichtung 65 %.
Der Mindeststandard gemäß III.1.3 Ziffer 1muss erreicht werden. Wenn genau der Mindeststandard erreicht wird, werden hier 10 Punkte vergeben.
Bewertet wird die Gesamtheit der nachgewiesenen Referenzen. Die Bestbewertung kann bereits mit sechs Referenzen erreicht werden. Der Nachweis einer größeren Zahl von Referenzen führt nicht zwangsläufig zu einer besseren Bewertung. Folgende Merkmale führen zu einer hohen Bewertung der Referenzen:
- Die Art des Referenzauftraggebers ist sehr gut mit den Bühnen Köln vergleichbar (Bereich Kultur, insbesondere Bühnen, Opernhäuser, Theater).
- Das Volumen der Referenz ist vergleichbar (Anzahl der Veranstaltungen, Zahl der verfügbaren Plätze, Anzahl der verkauften Tickets, Zahl der Mitarbeiter des jeweiligen Auftraggebers).
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Maßgaben.
65 Punkte: Es liegen sechs oder mehr Referenzen vor, die mit dem zu beschaffenden Ticketing-Systems optimal vergleichbar sind in Bezug auf die Art des Ticketing-Systems mit den zu erbringenden Leistungen, die Art des Auftraggebers und das Volumen.
45 Punkte: Es liegen fünf Referenzen vor, die mit dem zu beschaffenden Ticketing-Systems hinreichend vergleichbar sind in Bezug auf die Art des Ticketing-Systems mit den zu erbringenden Leistungen, die Art des Auftraggebers und das Volumen.
30 Punkte: Es liegen vier Referenzen vor, die mit dem zu beschaffenden Ticketing-Systems in Teilen noch vergleichbar sind in Bezug auf die Art des Ticketing-Systems mit den zu erbringenden Leistungen, die Art des Auftraggebers und das Volumen.
10 Punkte: Es liegen drei Referenzen vor, die mit dem zu beschaffenden Ticketing-Systems in Teilen noch vergleichbar sind in Bezug auf die Art des Ticketing-Systems mit den zu erbringenden Leistungen, die Art des Auftraggebers und das Volumen.
3. Zahl der technischen Fachkräfte in der Entwicklungsabteilung im Bereich Ticketing-Systeme und der technischen Fachkräfte, die für einen deutschsprachigen Support zur Verfügung stehen(III.1.3 Ziffer 2), Gewichtung 15 %.
Der Mindeststandard gemäß III.1.3 Ziffer 2 muss erreicht werden. 15 Punkte erhält derjenige Bewerber mit einer Zahl von 30 Fachkräften oder mehr. Bei einer Zahl von Fachkräften zwischen 10 und 30 wird der Punktwert durch lineare Interpolation mit Rundung zur ganzen Zahl ermittelt.
4. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (III.1.3 Ziffer 3), Gewichtung 10 %.
Der Mindeststandard gemäß III.1.3 Ziffer 3 muss erreicht werden. 10 Punkte erhält derjenige Bewerber mit einer durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 von 100. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 zwischen 50 und 100 wird der Punktwert durch lineare Interpolation mit Rundung zur ganzen Zahl ermittelt.
Die Wertung wird nach dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bewertungsschema "Eignungskriterien und Wertungsverfahren" vorgenommen.