Das Institut für Auditorische Neurowissenschaften der Universitätsmedizin Göttingen befasst sich mit der molekularen Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Wiederherstellung der synaptischen Informationsverarbeitung in der Hörbahn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines STED-Mikroskops für das Institut für Auditorische Neurowissenschaften
L22_005”
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Das Institut für Auditorische Neurowissenschaften der Universitätsmedizin Göttingen befasst sich mit der molekularen Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie...”
Kurze Beschreibung
Das Institut für Auditorische Neurowissenschaften der Universitätsmedizin Göttingen befasst sich mit der molekularen Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Wiederherstellung der synaptischen Informationsverarbeitung in der Hörbahn.
1️⃣
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel ist es, die spezialisierten molekularen und zellulären Mechanismen aufzuklären, die eine Informationsverarbeitung mit Geschwindigkeiten von Hunderten...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist es, die spezialisierten molekularen und zellulären Mechanismen aufzuklären, die eine Informationsverarbeitung mit Geschwindigkeiten von Hunderten pro Sekunde über Stunden mit einer zeitlichen Präzision von weniger als einer Millisekunde ermöglichen. Aufgrund dieser Forschungsarbeiten benötigt das Institut ein neues STED-Mikroskop.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche),
- falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1)-III.1.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV),
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§45VgV),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal,
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter/Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).),
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-07
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Nds. Ministerium f. Wissenschaft u. Kultur
Postanschrift: Leibnitzufer 9
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511/ 120-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsmedizin Göttingen, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 551 / 39-65731📞
Fax: +49 551 / 39130-65731 📠
Quelle: OJS 2022/S 033-083875 (2022-02-11)