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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke📦
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schwarzwald Zwickgabel 23 72270 Baiersbronn Zwickgabel Lieferung eines Forstschleppers”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Forstschleppers
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtangebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-06 📅
Datum des Endes: 2023-08-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Bewerbungsbedingungen, Selbsterklärungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Selbsterklärungen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-10
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Nationalparkverwaltung des Nationalpark Schwarzwald
Schwarzwaldhochstraße 2
77889 Seebach”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Tim Tschöpe
Teresa Schafheutle
Peter Widenmeyer
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Bieter statt.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYTYRNX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristvorgaben des § 160 Abs. 3 GWB sowie des § 135 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich hingewiesen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristvorgaben des § 160 Abs. 3 GWB sowie des § 135 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich hingewiesen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen Verstoßes gegen § 134 GWB oder Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet war, kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet diese Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 091-249626 (2022-05-06)