Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
- Es sind mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
- Auftraggeber (Firma) [Empfänger]
- Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger]
- Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR]
- Ausführungs- bzw. Lieferzeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]
- Kurze Beschreibung der erbrachten Liefer- und Verteilleistung [Beschreibung]
- Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- die erbrachten Leistungen zur Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern müssen mindestens einem Umfang von jeweils 30.000 2-Rad- Behälter und 500 4-Rad-Behälter haben und
- aus den letzten 5 Jahren stammen.
Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- Angabe der Beschäftigten und zur Leistungserbringung,
- Beprobungsbehälter (2-Rad- und 4-Rad-Behälter) gem. Block A
- Bitte reichen Sie mit dem Angebot eine Beschreibung der geplanten Liefer- und Verteilungskonzeption, aus der die beabsichtigte Umsetzung der Leistungen zur Lieferung und Verteilung der neuen Abfallsammelbehälter unter Berücksichtigung des Leistungszeitraumes bzw. der vertraglich vorgegebenen Termine hervorgeht, ein. Fügen sie Ihre Ausführungen auf max. drei DIN A4 Seiten dem Angebot bei.
- Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
- Erklärung nach LTTG
- Erklärung Russlandbezug
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). zu erbringen. Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i. S. v. § 33 Abs. 3 VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 „oder gleichwertig“ in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
• des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 gemäß § 34 Abs. 1 VgV,
• oder gleichwertiger Gütezeichen gemäß § 34 Abs. 4 VgV,
• oder Nachweisen gemäß § 34 Abs. 5 VgV
erfolgen.