Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die geforderten Eignungsnachweise können auch durch einen gültigen Präqualifizierungsnachweis, welcher dem Angebot beigefügt wird, erbracht werden. Geforderte Nachweise/Erklärungen, die nicht vom Präqualifizierungsnachweis abgedeckt sind, sind wie gefordert mit dem Angebot einzureichen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen; soweit dies erfolgt, müssen sie diese anderen Unternehmen in ihren Angebotsunterlagen mit Name und Anschrift benennen und deutlich machen, welche Angaben von diesen anderen Unternehmen stammen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter/der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Erklärung, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) genannten Sachverhalte zutreffen, die zum Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb führen (können).
Sofern hierbei ein Fall des § 125 GWB vorliegt (Selbstreinigung des Unternehmens), sind entsprechende aussagekräftige Nachweise/Erklärungen/usw. einzureichen.
2. Erklärung, dass der Bieter/die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) zu einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
3. Erklärung, dass der Bieter/die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n) bzw. bei Bietern im Ausland: der Bieter/die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft die dortigen rechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes/Ausführung der Leistung erfülle(n)).
4. Erklärung, dass die gesetzlich geschuldeten Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bzw. (bei Bietern im Ausland) die dort geschuldeten Beträge nach den dortigen Regularien gezahlt werden.
5. Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung EU 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Umsetzung des 5. Sanktionspakets der EU aufgrund des Ukraine-Kriegs).
6. Erklärung, dass die Punkte 1) bis 5) ausdrücklich auch für gegebenenfalls vom Bieter als Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmen gelten.
7. Erklärung des Bieters zu seiner Rechtform, zu seiner Eintragung in einem Register bzw. bei natürlichen Personen als Bieter zu seinem Geburtsdatum, Geburtsnamen, Staatsangehörigkeit und Geburtsname der Mutter.
8. Sofern der Bieter oder der Unternehmer, der die Leistung im Wesentlichen erbringen würde, in den letzten 5 Jahren an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt war: Darlegung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Eignung.