Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 ff GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges sowie der geforderten Nachweise und Erklärungen.
Alternativ zu den in der Bekanntmachung und der Angebotsaufforderung genannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die ausgefüllte „Eigenerklärung für Liefer- und Dienstleistungen“ FB 124 LD Eigenerklärung über die Eignung oder Präqualifizierungsnachweis oder EEE.
Die Eigenerklärung hat folgendes zu enthalten:
‒ Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (Formblatt),
‒ Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (Formblatt),
‒ Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs.
4 GWB (Formblatt),
‒ Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und gegen das Mindestlohngesetz (Formblatt),
‒ Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formblatt),
‒ Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (Formblatt),
Soweit Bieter von der Möglichkeit der vorgenannten Eigenerklärungen Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache eizufügen.
Der Nachweis kann jedoch auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahmen der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.