Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich erkläre,
• dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge keine nachweislich gegen geltende umwelt-, sozialoder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
• dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
• dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1AEUV),
• dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
könnte,
• dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
• dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen
bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,dass mein Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die er- forderlichen Nachweise zu
übermitteln,
• dass mein Unternehmen nicht versucht hat,
- die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
• dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen
zu übermitteln.
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen,
die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB
rechtfertigen würden:
• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),
• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr),
• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern),
• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel)
oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des
Menschenhandels).
Mir ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach §
122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage
gestellt wird, wenn dem Bewerber bzw. ein Verhalten
zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21
Abs. 1 und Abs. 3 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) und §
98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetzes - MiLoG) nicht vorliegen.
4. Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
Ich erkläre, dass mein Unternehmen zum Zeitpunkt des
Angebotsabgabe über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme in Höhe von 1.000.000 EUR pro
Schadensereignis und 5.000.000 EUR pro
Versicherungsperiode verfügt.